KMU: Revisor nicht mehr nötig - Übergangsfrist läuft ab

 


Zürich (helpnews) - 30.07.2015, Gute Nachricht für Startups: Mit der Änderung des Obligationenrechtes sind kleinere Firmen nicht mehr zur Prüfung durch eine Revisionsstelle verpflichtet.

Neuerdings unterliegen kleinere Unternehmen der ordentlichen Revision nur noch, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Schwellenwerte überschreiten (Art. 727 OR):

- Die Bilanzsumme ist grösser als CHF 20 Millionen. - Der Umsatz übersteigt CHF 40 Millionen. - Die Anzahl Vollzeitstellen ist im Durchschnitt grösser als 250.

Alle anderen Firmen können sich die Prüfung durch eine externe Revisionsstelle sparen, falls sie unter dem Schwellenwert liegen. Die Firmen dieser Kategorie müssen aber weiterhin eine Bilanz und eine Erfolgsrechnung erstellen.

Milchbüchleinrechnung genügt
Für Kleinstunternehmen mit einem überschaubaren Umsatz kommen spezielle Erleichterungen hinzu. Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Umsatzerlös von weniger als 500‘000 Franken müssen nur noch über ihre Einnahmen und Ausgaben sowie über ihre Vermögenslage Buch führen.

Eine «Milchbüchleinrechnung» genügt. Auch müssen die Firmen dieser Kategorie keinen Anhang erstellen.

Ab dem Geschäftsjahr 2015
Das Gesetz schreibt lediglich vor, dass «Kleinstunternehmen» die wirtschaftliche Lage so darstellen, dass sich Dritte ein zuverlässiges Urteil bilden können. Minderheitsbeteiligte Personen sind jedoch berechtigt, einen Abschluss nach einem anerkannten Standard zu verlangen.

Die Unternehmen haben noch dieses Jahr Zeit, um sich an die neue Rechtslage anzupassen. Sie müssen die neuen Bestimmungen ab dem Geschäftsjahr 2015 anwenden.


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