WEKO: Keine vorsorglichen Massnahmen in der Untersuchung Eishockey im Pay-TV |
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12.07.2017, Die Wettbewerbskommission (WEKO) ordnet in der Untersuchung im Bereich der Übertragung von Eishockey im Pay-TV keine vorsorglichen Massnahmen an. Sie ist zum Schluss gekommen, dass die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind.
Der Erlass vorsorglicher Massnahmen setzt unter anderem voraus, dass ohne ihren Erlass, d.h. bei Abwarten des Abschlusses der Untersuchung, ein nicht leicht wieder gutzumachender Nachteil für den Wettbewerb droht.
Auch wenn vorliegend Anhaltspunkte für ein wettbewerbswidriges Verhalten der UPC gegeben sind, konnte die WEKO nicht feststellen, dass durch die mögliche Verweigerung der UPC eine nachhaltige und irreversible Änderung der Marktstruktur auf Ebene der TV-Plattformen droht. Allenfalls von einer unzulässigen Verweigerung betroffenen TV-Plattformen dürfte es möglich sein, verlorene Kunden mit guten Angeboten und guten Dienstleistungen wieder zurück zu gewinnen, selbst wenn der UPC das allenfalls unzulässige Verhalten erst am Ende der Untersuchung untersagt werden sollte.
Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.
Medienkontakt:
Prof. Dr. Vincent Martenet
Präsident
021 692 27 46
079 506 73 87
vincent.martenet@weko.admin.ch
Über Wettbewerbskommission WEKO:
Die Wettbewerbskommission entscheidet und verfügt auf Antrag des Sekretariats. Die gesamte Tätigkeit der Wettbewerbskommission untersteht den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG), soweit das Kartellgesetz (KG) nicht davon abweicht. Ergibt ein Verfahren, dass wirksamer Wettbewerb durch Kartellabsprachen, Missbrauch marktbeherrschender Stellungen oder Unternehmenszusammeschlüsse in unzulässiger Weise beschränkt wird, verfügt die Wettbewerbskommission direkt gegen den Verursacher. Die Entscheide können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Gegen deren Entscheide wiederum kann Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht erhoben werden.
Neben der Verfügungskompetenz hat die Wettbewerbskommission die Aufgabe, Empfehlungen und Stellungnahmen an politische Behörden abzugeben sowie Gutachten zu Wettbewerbsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu erstatten. Dadurch bietet sich ihr die Möglichkeit, bereits im politischen Prozess der Festlegung der gesetzlichen „Spielregeln" den wettbewerbspolitischen Anliegen Nachachtung zu verschaffen.
Quelle: WEKO
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