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Die Schweizerische Post verzichtet 2018 auf die Zollrevisions-Gebühr

 


15.08.2017, Die Schweizerische Post und der Preisüberwacher haben eine neue einvernehmliche Regelung unterzeichnet. Die vereinbarte Lösung beinhaltet Preis- und Sortimentsanpassungen wie auch preisliche Vorteile und Vereinfachungen für die Kunden ab dem 1. Januar 2018. So verzichtet die Post unter anderem im 2018 auf die Zollrevisions-Gebühr und passt die Preis- bzw. Gewichtssegmente bei Inland-Paketen an. Die Preise für A- und B-Briefpost hingegen bleiben auch im nächsten Jahr unverändert.

Die Post überprüft laufend ihre Dienstleistungen und passt ihre Angebote sowie die Preise den entsprechenden Entwicklungen an. Für das Jahr 2018 hat sich die Post mit dem Preisüberwacher im Rahmen der einvernehmlichen Regelung nebst Anpassungen im Geschäftskundenbereich auf folgende für Privatkunden relevante Anpassungen geeinigt:

Verzicht auf Gebühren der Zollrevision: Die Schweizerische Post übt im Auftrag der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV die Zollabwicklung von Warensendungen aus dem Ausland aus. Die EZV hat die Möglichkeit, auf von ihr bestimmten Sendungen Stichproben (Zollrevision) anzuordnen. Für den anfallenden Aufwand verrechnet die Post dem Empfänger heute eine Gebühr von CHF 13.-. Die momentane Lösung ist nicht befriedigend, wie Vorstösse und Diskussionen im National- und Ständerat zeigten. Deshalb hat sich die Post bereit erklärt, im neuen Jahr auf die Zollrevisions-Gebühr von CHF 13.- zu verzichten und die anfallenden Kosten für die Überprüfung der Sendungen selbst zu tragen. Damit kommt die Post bereits jetzt der von ihr unterstützten Motion von Ständerat Erich Ettlin entgegen, welche per 2019 umgesetzt werden soll.

Neue Preis- bzw. Gewichtsstufen bei den nationalen Paketen: Die bestehenden Preis- bzw. Gewichtsstufen werden von 5 auf 3 Stufen reduziert. Die Preise für Pakete bis 2 kg, welche rund 85% aller von der Post transportierten Pakete ausmachen, bleiben dabei unverändert. Nur bei den Paketen über 2kg gibt es je nach Gewichtssegment leichte Preisanpassungen.

Wiedereinführung von Zusatzleistungen für Inland-Pakete von Privatkunden: Die Zusatzleistungen «Fragile» und «Assurance» werden für Inland-Pakete aufgrund aufkommender Nachfrage mit den Online- Bestellungen wieder eingeführt. Für zerbrechliche («Fragile») oder besonders wertvolle («Assurance») Sendungen haftet die Post im Schadens- und Verlustfall bis max. CHF 5‘000.

Online-Rabatt für Pakete: Privatkunden, die für Inland-Pakete die Etiketten via Login Post erstellen, erhalten 2018 je nach Gewichtsstufe eine Vergünstigung pro Paket von CHF 0.50 bis CHF 3.00.

Preissenkung für Versandhandels-Retouren um CHF 0.50 im Jahr 2018 für Privatkunden.

Aktion Weihnachtspakete 2018: Während rund einem Monat vor Weihnachten gewährt die Post 1 Franken Vergünstigung für alle Privatkundenpakete im Inland.

Für das kommende Jahr verzichtet die Post zudem bewusst auf eine Preiserhöhung der A- und B Briefpost, deren Preise seit dem Jahr 2004 nicht mehr angepasst wurden. Doch wird sie diese Preis- Diskussion für das Jahr 2019 aufnehmen. Bis zum heutigen Zeitpunkt sind jedoch keine Entscheide über die Höhe allfälliger Preisanpassungen gefallen.

Alle Preisänderungen für Privat- und Geschäftskunden unter www.post.ch/angebot18


Medienkontakt:
Medienstelle Post
Oliver Flüeler, Mediensprecher
058 341 21 95
presse@post.ch

Über Die Schweizerische Post AG:
Die Schweizerische Post ist die zweitgrösste Arbeitgeberin des Landes und ein öffentlich-rechtliches Unternehmen im Besitz der Eidgenossenschaft.

Sie hat vom Parlament im Postgesetz von 1998 den Auftrag erhalten, Bevölkerung und Wirtschaft mit Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs zu versorgen. Sie soll einen angemessenen Ertrag erzielen und den Unternehmenswert steigern. Zudem erwartet der Bundesrat, dass die Post eine fortschrittliche und sozial verantwortliche Personalpolitik betreibt.

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