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Staatssekretariat für Migration SEM: Asylstatistik Juni 2023

 


18.07.2023, Bern-Wabern - Im Juni 2023 wurden in der Schweiz 2395 Asylgesuche registriert, 350 mehr als im Vormonat (+17,1 %). Gegenüber Juni 2022 ist die Zahl der Asylgesuche um 669 gestiegen. Wichtigste Herkunftsländer waren die Türkei und Afghanistan. Im Juni wurde zudem 1271 aus der Ukraine geflüchteten Personen der Schutzstatus S erteilt, in 1029 Fällen wurde er beendet.

Die wichtigsten Herkunftsländer der Personen, die im Juni ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben, sind die Türkei mit 580 Gesuchen (97 mehr als im Mai), Afghanistan (504 Gesuche; +79), Eritrea (186 Gesuche; +5), Algerien (165 Gesuche; +28) und Syrien (126 Gesuche; +43).

Von den 2395 im Juni gestellten Gesuchen waren 1994 Primärgesuche (Mai 2023: 1682 Primärgesuche). Personen, die ein Primärgesuch stellen, tun dies unabhängig von anderen Personen, die bereits um Schutz ersucht haben. Die wichtigsten Herkunftsländer bei den Primärgesuchen im Juni 2023 waren: die Türkei (498, +92), Afghanistan (461, +60), Algerien (162, +27), Marokko (105, -22) und Syrien (81, +36). Im Gegensatz dazu ist ein Sekundärgesuch die Folge eines bereits registrierten Asylgesuchs (beispielsweise Geburt, Familiennachzug oder Mehrfachgesuch).

Erstinstanzlich erledigte Asylgesuche
Das Staatssekretariat für Migration SEM erledigte im Juni 2023 insgesamt 2045 Asylgesuche: Es wurden 625 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 539 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 443 Personen erhielten Asyl und 523 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle nahm im Vergleich zum Vormonat um 491 auf 12 387 zu.

Ausreisen
Im Juni haben 1496 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt. Die Schweiz hat bei 991 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 137 Personen konnten im selben Zeitraum in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 376 Personen ersucht und 49 Personen wurden in die Schweiz überstellt.

Ukraine: Schutzstatus S (Sonderverfahren)
Im Juni stellten 1506 Personen aus der Ukraine ein Gesuch um Schutzstatus S. Im gleichen Zeitraum wurde 1271 Personen der Schutzstatus S gewährt. Bei 92 schutzsuchenden Personen wurde er abgelehnt, weil die Kriterien nicht erfüllt waren.

Im Laufe des Monats wurde der Status S in 1029 Fällen aufgehoben, weil die Personen die Schweiz verlassen haben. Insgesamt wurde der Schutzstatus S seit seiner Aktivierung bereits in 13 249 Fällen beendet, in 3610 Fällen ist die Beendigung in Prüfung. Per Ende Juni hatten insgesamt 65 191 Personen den Schutzstatus S.


Medienkontakt:
Information und Kommunikation SEM, medien@sem.admin.ch

Über Staatssekretariat für Migration SEM:
Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält.

Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.

Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.

Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.

Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.

Weitere Informationen und Links:



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