Bundesamt für Energie: Erste Ausschreibung für Reservekraftwerke nach 2026 gestartet |
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28.07.2023, Bern - Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die erste Ausschreibung für Reservekraftwerke nach 2026 gestartet. Diese sollen die bisherigen Reservekapazitäten in Birr, Cornaux und Monthey ablösen, deren Verträge im Frühling 2026 auslaufen. Das Volumen dieser ersten Ausschreibung liegt bei einer elektrischen Gesamtleistung von 400 Megawatt (MW). Die Reservekraftwerke werden während 15 Jahren unter Vertrag genommen, in denen sie jeweils vom 1. Dezember bis zum 31. Mai für den Notfall in Bereitschaft stehen müssen.
Zur Stromreserve gehören neben der Wasserkraftreserve die ergänzende Reserve bestehend aus Reservekraftwerken, gepoolten Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen (WKK-Anlagen).
Derzeit stehen folgende ergänzende Stromreserven bis Frühling 2026 zur Verfügung:
Das temporäre Reservekraftwerk in Birr (AG), 250 MW Leistung
Das Reservekraftwerk Cornaux 1 in Cornaux (NE), 36 MW Leistung
Das Gas-Kombikraftwerk Thermatel in Monthey (VS), 50 MW Leistung
Gepoolte Notstromgruppen, rund 110 MW Leistung
Die Verträge für die Reservekraftwerke in Birr (AG), Cornaux (NE) und Monthey (VS) laufen Ende Frühling 2026 aus. Deshalb startet das BFE nun eine erste Ausschreibung, um diese bisherigen Reservekapazitäten abzulösen. Eine Ausschreibung für gepoolte Notstromgruppen und WKK-Anlagen erfolgt voraussichtlich im Herbst 2023, zudem werden weitere Notstromgruppen von den vom BFE beauftragten Poolern akquiriert.
In der Regel sind Anlagen der ergänzenden Reserve (mit Ausnahme der WKK-Anlagen) nicht in Betrieb. Sie stehen aber zur Verfügung, wenn die Versorgung über die normalen Marktmechanismen, nicht mehr sichergestellt werden kann.
Erste Ausschreibung
Das Volumen der ersten Ausschreibung (nur Reservekraftwerke) liegt bei 400 MW. Das entspricht den aktuellen Berechnungen der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom), die sie dem UVEK Anfang Juni 2023 vorgelegt hat (siehe Link). Die minimale Anlagengrösse für diese Ausschreibung beträgt 5 MW.
Es können Gebote für neue, bestehende oder stillgelegte Anlagen eingereicht werden. Sie müssen am Emissionshandelssystem teilnehmen und die umweltschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten (Luftreinhaltung, Lärmschutz, Gewässerschutz).
Die Ausschreibung dauert bis zum 15. Februar 2024. Für den Zuschlag berücksichtigt werden insbesondere der Preis, die technische Qualität, der Zeitplan (die Dauer, bis eine Anlage einsatzbereit ist) sowie weitere Kriterien wie die Auswirkungen auf die Umwelt oder der Standort und die Netzanbindung eines Projekts.
Die gemäss den definierten Zuschlagskriterien besten Angebote erhalten einen Zuschlag, bis die angestrebte elektrische Gesamtleistung von 400 MW erreicht ist. Eine gewisse Überzeichnung der Leistung für die Projektierungsphase ist möglich. So soll sichergestellt werden, dass die angestrebte Gesamtleistung auch dann erreicht wird, falls Projekte, die einen Zuschlag erhalten haben, doch nicht realisiert werden. Die Vertragsdauer beträgt 15 Jahre (mit Verlängerungsoption), danach müssen die neu erstellten Anlagen zurückgebaut werden.
Medienkontakt:
Medienstelle BFE
058 460 81 52
media@bfe.admin.ch
Über Bundesamt für Energie BFE:
Das BFE schafft die Voraussetzungen für eine ausreichende, krisenfeste, breit gefächerte, wirtschaftliche und nachhaltige Energieversorgung. BFE sorgt für hohe Sicherheitsstandards bei der Produktion, dem Transport und der Nutzung von Energie. Sie schafft die Rahmenbedingungen für einen effizienten Strom- und Gasmarkt sowie eine angepasste Infrastruktur.
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