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Covid-19: Impfung für besonders gefährdete Personen zum Schutz vor schwerer Erkrankung empfohlen

 


12.09.2023, Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) haben die Covid-19-Impfempfehlungen für Herbst und Winter 2023/24 verabschiedet. Das Coronavirus zirkuliert weiterhin und kann bei besonders gefährdeten Personen schwere Krankheitsverläufe auslösen. Ihnen wird deshalb im Herbst 2023 zum Schutz vor einer schweren Erkrankung eine Impfung empfohlen.

Die Ausgangslage hat sich insbesondere gegenüber den Pandemiejahren 2020 und 2021 deutlich verändert: Bei Personen bis 65 Jahre ohne Risikofaktoren besteht ein sehr geringes Risiko für eine schwere Erkrankung. Im Vergleich dazu haben besonders gefährdete Personen ein deutlich erhöhtes Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf. Ihnen wird darum eine Impfung im Herbst empfohlen. Sie bietet ihnen einen erhöhten Schutz vor schwerer Erkrankung.

Die aktuell zirkulierenden Varianten des Coronavirus weisen neue Mutationen auf, die es ihnen ermöglichen, die erworbene Immunität zum Teil zu umgehen. Zudem lässt der Impfschutz (oder der Schutz nach durgemachter Infektion) nach, je länger die Impfung oder Infektion zurückliegt. BAG und EKIF erwarten, dass diese beiden Faktoren, zusammen mit den vermehrten Kontakten in Innenräumen, dazu führen können, dass die Infektionszahlen im Herbst und Winter ansteigen.

Das Coronavirus führt nach wie vor zu Infektionen und zu Krankheitsfällen, die gerade bei besonders gefährdeten Personen schwer verlaufen können. Die Impfung bietet ihnen somit einen guten Schutz vor schweren Verläufen, schützt jedoch nur wenig vor einer Übertragung und Infektion oder vor einer milden, symptomatischen Covid-19-Erkrankung.

Die EKIF und das BAG empfehlen den besonders gefährdeten Personen im Herbst und Winter 2023/24 eine einzelne Impfdosis gegen Covid-19. Zu dieser Gruppe gehören alle Personen über 65 Jahre, Personen ab 16 Jahren mit Vorerkrankungen oder mit Trisomie 21 und schwangere Frauen mit Vorerkrankungen.

Schwangeren Frauen ohne Risikofaktoren wird zu einer Impfung geraten, wenn die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt sie als medizinisch notwendig erachtet.

Allen anderen Personen wird keine Impfung gegen Covid-19 empfohlen. Bei Personen ohne Risikofaktoren erfolgt keine behördliche Empfehlung, weil die Wahrscheinlichkeit für eine schwere Erkrankung gering ist. Falls sie eine Impfung erhalten möchten, ist das gegen Bezahlung möglich.

Zeitpunkt der Impfung und angepasster Impfstoff

Eine Impfung erfolgt idealerweise zwischen Mitte Oktober und Dezember 2023. Die Kantone informieren individuell über die Verfügbarkeit der Covid-19-Impfung.

Die Covid-19-Impfung umfasst eine einzelne Impfdosis. Sie sollte frühestens sechs Monate nach der letzten Covid-19-Impfdosis oder der letzten bekannten Infektion mit dem Coronavirus verabreicht werden.

Die EKIF und das BAG empfehlen die Impfung bevorzugt mit einem an die Variante XBB.1.5 angepassten mRNA- oder Protein-Impfstoff. Aktuell gehen BAG und EKIF davon aus, dass die an XBB.1.5 angepassten Impfstoffe auch bei den aktuell zirkulierenden Varianten gut vor schweren Erkrankungen schützen.

Diese Impfstoffe befinden sich gegenwärtig im Zulassungsverfahren bei der Heilmittelbehörde Swissmedic.


Medienkontakt:
Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation, media@bag.admin.ch, +41 58 462 95 05

Infoline Coronavirus: +41 58 463 00 00, Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr

Über Bundesamt für Gesundheit BAG:
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) trägt massgeblich dazu bei, der Bevölkerung ein Leben bei guter Gesundheit zu ermöglichen. Es misst sein Handeln an den Auswirkungen auf die Gesundheit.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschäftigt sich mit so unterschiedlichen Dingen, wie den Prüfungsanforderungen für Studierende der Zahnmedizin, der Sicherheit von Röntgengeräten, der Erfassung der Häufigkeit von Infektionskrankheiten oder der Förderung von Spritzenaustauschprogrammen bei Drogenabhängigen. Bei so vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage, welches denn die übergeordnete Philosophie, welches der gemeinsame Nenner hinter all diesen Aktivitäten ist.

Das Leitbild des BAG soll darauf eine Antwort geben. Es beschreibt die grundsätzlichen Unternehmensprinzipien, die die Handlungsweise der Mitarbeitenden des BAG leiten und signalisiert, dass sich selbst ein Amt der Bundesverwaltung am modernen und erfolgreichen Unternehmensprinzip des «Management durch Zielsetzung» orientieren kann.

Das Leitbild trägt aber auch der wichtigen Wandlung und Entwicklung des Gesundeitsbegriffes in den letzten zwei Jahrzehnten Rechnung. Es setzt die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geförderte Auffassung um, Gesundheit nicht mehr einzig als Fehlen von Krankheit zu verstehen, sondern vielmehr als ein Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.

L’Office fédéral de la santé publique (OFSP) contribue de manière déterminante à assurer à la population un niveau de santé élevé.

L’Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) fornisce un importante contributo affinché la popolazione possa condurre una vita in buona salute.

The Swiss Federal Office of Public Health makes an essential contribution to facilitate to the population a life in good health.

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