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26. Gemischter Ausschuss Schweiz - EU zur Personenfreizügigkeit

 


27.10.2023, Bern-Wabern - Die 26. Sitzung des Gemischten Ausschusses zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) zum Freizügigkeitsabkommen hat am 26. Oktober 2023 in Brüssel stattgefunden. Die beiden Delegationen haben verschiedene Fragen betreffend die Anwendung des FZA diskutiert.

Im Rahmen des Austausches hielten beide Seiten fest, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) grundsätzlich gut funktioniert und beleuchteten in diesem Zusammenhang die wichtigsten Entwicklungen der letzten zwölf Monate sowie das allgemeine Stimmungsbild.

Die Schweiz wies dabei auch auf den Arbeits- und Fachkräftemangel hin, mit welchem sie sich derzeit konfrontiert sieht. Dieser zeigt sich einerseits aufgrund der guten konjunkturellen Entwicklung und der starken wirtschaftlichen Erholung nach der Pandemie, andererseits aber auch aufgrund der demografischen Entwicklung. Als Folge davon hat die Rekrutierung von Arbeitskräften aus dem EU- Raum im vergangenen Jahr deutlich zugenommen. Die Migrationsdebatte wird in der Schweiz seither in einem Kontext allgemein hoher Zuwanderung erneut intensiv geführt.

Entscheid zu Ventilklausel gegenüber Kroatien noch 2023 Der Bundesrat hatte am 16. November 2022 beschlossen, die in Art. 10 Abs. 4d des FZA vorgesehene Schutzklausel für Kroatien zu aktivieren. Damit wurden ab dem 1. Januar 2023 für kroatische Staatsangehörige, die ab diesem Datum eine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufnehmen wollen, wieder Höchstzahlen für Kurzaufenthaltsbewilligungen (Ausweis L EU/EFTA) und Aufenthaltsbewilligungen (Ausweis B EU/EFTA) eingeführt, dies vorerst bis Ende 2023. Die Schweizer Delegation hat die EU anlässlich des Gemischten Ausschusses darüber informiert, dass der Bundesrat vor Ende 2023 über eine allfällige Verlängerung der Ventilklausel gegenüber kroatischen Erwerbstätigen für das Jahr 2024 entscheiden wird.

Anwendung des FZA für Schweizer Staatsangehörige in EU-Mitgliedstaaten Die Schweiz und die EU haben sich über weitere konkrete Umsetzungsfragen des FZA in der Schweiz sowie in der EU und ihren Mitgliedsstaaten ausgetauscht. Die Schweizer Delegation wies darauf hin, dass Schweizer Staatsangehörige in einzelnen EU-Mitgliedstaaten von Gesetzgebungen betroffen sind, die aus Sicht der Schweiz nicht mit dem FZA kompatibel sind. Die EU-Kommission wurde daher aufgefordert, entsprechende Lösungen mit den betroffenen Mitgliedstaaten zu suchen. Damit soll sichergestellt werden, dass auch in den EU-Mitgliedstaaten ansässige Schweizer Staatsangehörige vollumfänglich von den im FZA verankerten Rechten profitieren können.

Hintergrund des Gemischten Ausschusses Schweiz–EU zur Personenfreizügigkeit Der Gemischte Ausschuss Schweiz–EU trifft sich in der Regel einmal pro Jahr, um gemeinsam Anwendungsfragen des FZA zu besprechen. Die Sitzung des Gemischten Ausschusses stand dieses Jahr unter dem Vorsitz der EU-Kommission und fand in Brüssel statt. Die Schweizer Delegation führte Regula Mader, Vizedirektorin im Staatssekretariat für Migration (SEM), an. Die EU-Delegation stand unter der Leitung von Nicolas von Lingen, Sektionsleiter beim Generalsekretariat der Europäischen Kommission für die EWR-Länder, die Schweiz, Andorra, Monaco und San Marino.


Medienkontakt:

Information und Kommunikation SEM
medien@sem.admin.ch

Über Staatssekretariat für Migration SEM:
Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält.

Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.

Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.

Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.

Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.

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