Pro Senectute verwaltet künftig der AHV vermachte Fondsgelder

 


21.02.2024, Der aus Legaten zugunsten der AHV gebildete Fonds zur Behebung besonderer Notlagen von Betagten und Hinterlassenen soll an die Pro Senectute Schweiz übertragen werden. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2024 beschlossen.

Die Mittel des Fonds zur Behebung besonderer Notlagen von Betagten und Hinterlassenen belaufen sich auf rund 2 Millionen Franken. Die Unterstützungsgesuche werden seit der Errichtung des Fonds per Bundesratsbeschlüsse vom 7. Januar 1955 und 8. August 1962 vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) bearbeitet. Da das BSV kaum Kontakt zu potenziellen Anspruchsberechtigten hat, sieht es sich seit mehreren Jahren mit der Schwierigkeit konfrontiert, neue Begünstige zu finden und den Unterstützungsbereich auszuweiten. In den letzten Jahren sind die aus dem Fonds gewährten Leistungen kontinuierlich zurückgegangen; seit Juni 2019 wird keine einzige Person mehr über den Fonds unterstützt. Damit erfüllt er das ursprünglich gesetzte Ziel nicht mehr.

Um den Fonds zu nutzen und sicherzustellen, dass die Legate dem Willen der Erblasserinnen und Erblasser entsprechen, ist es wichtig, die möglichen Begünstigten zu ermitteln. Der Bundesrat hat daher beschlossen, den Fonds an Pro Senectute Schweiz zu übertragen, die am besten in der Lage ist, dieses Ziel zu erfüllen. Pro Senectute setzt sich für die Themen des Alters und das Wohl der älteren Menschen ein. Die Arbeit von Pro Senectute ist ganzheitlich ausgerichtet und beschränkt sich nicht auf ein bestimmtes Thema. Dadurch hat die Organisation einen Überblick über die verschiedenen Massnahmen zur Unterstützung älterer Menschen. Pro Senectute bietet zudem Beratung und Information in finanziellen Fragen, für die persönliche Vorsorge sowie in den Bereichen Gesundheit, Alltagsbewältigung, Wohnen und Begleitung. Pro Senectute kann so mögliche Begünstigte des Fonds erkennen und ihnen schnell und gezielt helfen.


Medienkontakt:
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
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Über Bundesamt für Sozialversicherungen BSV:
Das BSV sorgt in seinem Zuständigkeitsbereich – AHV, Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen, berufliche Vorsorge (Pensionskassen), Erwerbsersatzordnung für Dienst Leistende und bei Mutterschaft sowie Familienzulagen – dafür, dass das Sozialversicherungsnetz gepflegt und den immer neuen Herausforderungen angepasst wird. Zudem ist es auf Bundesebene für die Themenfelder Familie, Kinder, Jugend und Alter, Generationenbeziehungen sowie für allgemeine sozialpolitische Fragen zuständig.

Das BSV kontrolliert die Arbeit der Durchführungsorgane. Es bereitet die laufende Anpassung der Gesetze an die geänderte gesellschaftliche Realität vor. Und zum Teil – etwa im Bereich der Anstossfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung – ist es selbst Durchführungsorgan.

Per 1. Januar 2004 wurde das Geschäftsfeld Kranken- und Unfallversicherung (KUV) vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) in das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überführt. Mit dem Zusammenführen der Gesundheitsfragen in einem Amt sollen Wissen und Kompetenzen in diesem Bereich vereint werden. Mittelfristig erhofft sich der Vorsteher des eidgenössischen Departements des Innern von dieser Reorganisation eine bessere Kenntnis und Kontrolle der Faktoren, die einen Einfluss auf die Gesundheitspolitik haben.

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