Polizeieinsatz nach Bombendrohung auf dem Glaubenberg

 


27.02.2024, Nach einer Bombendrohung musste das Bundesasylzentrum (BAZ) auf dem Glaubenberg (OW) am Montagabend vollständig evakuiert werden. Einsatzkräfte der Polizei durchsuchten die Unterkunft mit Sprengstoffspürhunden. Bis in die frühen Morgenstunden wurde kein Sprengstoff gefunden. Die Asylsuchenden werden voraussichtlich im Laufe des Tages ins BAZ auf dem Glaubenberg zurückkehren.

Am Montagabend fanden die Mitarbeitenden des BAZ auf dem Glaubenberg eine schriftliche Bomdendrohung. Sie informierten unverzüglich die Kantonspolizei Obwalden. Der Einsatzleiter ordnete in Absprache mit dem SEM die sofortige Evakuierung der Mitarbeitenden des BAZ und von rund 240 Asylsuchenden an, die derzeit auf dem Glaubenberg untergebracht sind. Die Asylsuchenden wurden mit Bussen in zwei andere, temporäre Asylunterkünfte des SEM in der Zentralschweiz transferiert und verbrachten die Nacht dort. Sie werden voraussichtlich heute im Laufe des Nachmittags auf den Glaubenberg zurückkehren.

Die Kantonspolizei Obwalden wurde beim Einsatz im BAZ Glaubenberg durch Fachkräfte der Kantonspolizeien Nidwalden, Luzern, Zürich und Bern unterstützt. Diese durchsuchten die Unterkunft während mehrerer Stunden mit Sprengstoffspürhunden. Bis in die frühen Morgenstunden wurde kein Sprengstoff gefunden. Da die Durchsuchung noch läuft, konnte das BAZ noch nicht freigegeben werden. Der Einsatz dürfte noch bis am Mittag dauern. Neben Einsatzkräften der Polizei war auch die Stützpunktfeuerwehr Sarnen sowie der Rettungsdienst Obwalden vor Ort. Wer die Bombendrohung verfasst hat, ist unbekannt. Das SEM wird eine Anzeige erstatten.

Der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes, Bundesrat Beat Jans, war über die Bombendrohung und den Polizeieinsatz informiert. Er dankt den Einsatzkräften der Polizei und der Feuerwehr für ihren raschen und professionellen Einsatz.


Medienkontakt:
Medienstelle SEM: medien@sem.admin.ch
Medienstelle Kantonspolizei Obwalden: medien.kapo@ow.ch

Über Staatssekretariat für Migration SEM:
Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält.

Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.

Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.

Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.

Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.

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