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Medizinische Dienstleistungen bei Rückführungen werden neu ausgeschrieben

 


30.05.2024, Bern-Wabern - Das Staatssekretariat für Migration (SEM) schreibt das Mandat für medizinische Dienstleistungen bei Rückführungen von ausreisepflichtigen Personen neu aus. Die Ausschreibung wird am 31. Mai 2024 publiziert. Offerten können bis am 20. August 2024 eingegeben werden.

Ausländerinnen und Ausländer, welche die Schweiz verlassen müssen, tun dies meist freiwillig. Bei einem kleinen Teil müssen die Wegweisungen unter Zwang vollzogen werden. Um die Gesundheit der Betroffenen nicht zu beeinträchtigen, kann bei Bedarf eine medizinische Begleitung angeordnet werden. Das aktuelle Mandat für diese medizinischen Dienstleistungen läuft aus und wird mittels einer öffentlichen Ausschreibung neu vergeben.

Die Ausschreibung beinhaltet die medizinische Beurteilung der Transportfähigkeit (Los 1) und die medizinische Begleitung (Los 2) von ausreisepflichtigen Personen sowie das medizinische Controlling (Los 3). Der Auftrag stützt sich auf ein Fachkonzept, welches die medizinisch-fachlichen Anforderungen verbindlich festlegt.

Die Ausschreibung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens und ist auf der elektronischen Beschaffungsplattform www.simap.ch einsehbar. Die Unterlagen enthalten ein ausführliches Pflichtenheft, einen Vertragsentwurf sowie Angaben zu den Qualitätsanforderungen. Medizinische Dienstleister, welche sich für das Mandat bewerben, müssen Konzepte zur Personalplanung und Schwankungstauglichkeit, zu Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sowie zur Umsetzung des Qualitäts- und Risikomanagements und zum Controlling eingeben. Qualitative Aspekte haben bei der Gewichtung der Vergabekriterien einen hohen Stellenwert.

Die Anbietenden der jeweiligen Lose müssen voneinander unabhängig sein, um ihre Leistungen neutral und ergebnisoffen erbringen zu können. Subunternehmer sind in Los 2 zugelassen. Bei allen Losen dürfen sich mehrere Anbietende zu einer Bietergemeinschaft zusammenschliessen.

Weitere Informationen: www.sem.admin.ch/med_dienstleistungen


Medienkontakt:
Medienstelle SEM:
medien@sem.admin.ch

Über Staatssekretariat für Migration SEM:
Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält.

Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.

Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.

Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.

Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.

Weitere Informationen und Links:



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