Schweiz - EU: Diskussionen zu den Schutzmassnahmen der EU auf Stahleinfuhren

 


05.06.2024, Bern - Am 4. Juni 2024 hat auf Antrag der Schweiz ein ausserordentliches Treffen des Gemischten Ausschusses des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EU stattgefunden. Diskutiert wurden die geplante Verlängerung und die vorgesehenen Anpassungen an den Schutzmassnahmen der EU auf Stahleinfuhren sowie deren Auswirkungen auf die Schweiz.

Die Schutzmassnahmen der EU gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse schränken den bilateralen Handel zwischen der Schweiz und der EU ein. Besonders betroffen ist der Handel in einer bestimmten Produktkategorie, wo sich die Situation seit Sommer 2023 stark verschärft hat. Die Schweiz hat deshalb ein ausserordentliches Treffen des Gemischten Ausschusses des Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU einberufen.

Mit Blick auf die von der EU geplante Verlängerung der Schutzmassnahmen bis Ende Juni 2026 diskutierten die Delegationen Lösungsansätze zur Vermeidung von Handelsbeschränkungen. Die Schweiz brachte dabei ihre klare Erwartung zum Ausdruck, dass die Schutzmassnahmen das Freihandelsabkommen Schweiz – EU respektieren müssen. Die EU beabsichtigt mit einer technischen Anpassung an den Schutzmassnahmen, die unangemessene Verdrängung traditioneller Anbieter wie der Schweiz zukünftig zu verhindern. Die EU-Mitgliedsstaaten werden bis Ende Juni über die Verlängerung und Anpassung der Schutzmassnahmen entscheiden. Diese Änderungen sollen per 1. Juli 2024 in Kraft treten.

Als Reaktion auf die US-Einfuhrzölle auf Stahl und Aluminium hat die EU 2018 Schutzmassnahmen auf bestimmte Stahlimporte eingeführt. Bei diesen Massnahmen handelt es sich um einen Schutzzoll in der Höhe von 25% auf diejenigen Einfuhren, welche bestimmte Kontingente überschreiten. Davon sind auch Stahleinfuhren aus der Schweiz betroffen. Die Schweiz hat sich seit 2018 wiederholt und auf allen Ebenen bei der EU und deren Mitgliedstaaten dafür eingesetzt, dass sie von den Schutzmassnahmen ausgenommen wird oder diese zumindest den Handel zwischen der Schweiz und der EU so wenig wie möglich einschränken.

Das 71. (ausserordentliche) Treffen des Gemischten Ausschusses stand unter dem Vorsitz der Schweiz und fand in virtueller Form statt. Leiter der Schweizer Delegation war Botschafter Thomas A. Zimmermann, Delegierter des Bundesrates für Handelsverträge im SECO. Das Treffen diente zugleich der Durchführung formeller Konsultationen unter dem Übereinkommen über Schutzmassnahmen der Welthandelsorganisation (WTO).


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