Bund erwirbt Grundstück in Buosingen zur Erstellung eines neuen Bundesasylzentrums

 


14.06.2024, Bern-Wabern - Per 1. Januar 2025 erwirbt der Bund ein Grundstück im Gebiet Buosingen in der Gemeinde Arth (Kanton Schwyz). Er plant, dort ein Bundesasylzentrum (BAZ) mit 170 Plätzen zu errichten. Die Verurkundung des Kaufvertrages zwischen der Eigentümerschaft und dem Bund fand Mitte Woche statt. Planung, Bau und Inbetriebnahme des BAZ dürften mindestens sechs Jahre in Anspruch nehmen.

Auf dem Gelände des heutigen Camping Buosingen realisiert der Bund ein BAZ zur Unterbringung von bis zu 170 Asylsuchenden. Der Kaufvertrag zwischen der heutigen Eigentümerschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft wurde Mitte Woche in Goldau verurkundet. Der Grundbucheintrag erfolgt per Ende Jahr.

Als nächsten Schritt nimmt das Bundesamt für Bauten und Logistik BBL die Planerbeschaffung in Angriff. Der gewählte Planer arbeitet anschliessend ein Projekt aus, auf dessen Basis das öffentliche Plangenehmigungsverfahren durchgeführt wird.

Das Staatssekretariat für Migration SEM seinerseits wird parallel das Verfahren zur Aufnahme des Buosinger Areals in den Sachplan Asyl einleiten. Das neue BAZ dürfte nicht vor dem Jahr 2030 in Betrieb gehen. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden vom SEM regelmässig über den Stand der Arbeiten informiert. Der bisherige Standort Wintersried im Kanton Schwyz fällt stattdessen aus dem Sachplan.

Seit rund zehn Jahren sucht das SEM in der Zentralschweiz einen Standort für den Betrieb eines 340 Plätze umfassenden BAZ ohne Verfahrensfunktion. Rund 20 Standorte wurden in diesem Zeitraum geprüft und verworfen. Die Asylregion Tessin und Zentralschweiz ist wie die fünf anderen Asylregionen in der Schweiz verpflichtet, 340 Plätze für ein BAZ ohne Verfahrensfunktion bereitzustellen. Zum Standort Buosingen mit 170 Unterbringungsplätzen bieten sowohl der Kanton Schwyz als auch die Gemeinde Arth Hand. Die Suche nach einem zweiten Standort für ein BAZ ohne Verfahrensfunktion mit 170 Plätzen in einem anderen Zentralschweizer Kanton dauert an.


Medienkontakt:
Staatssekretariat für Migration SEM
Mediendienst: medien@sem.admin.ch

Über Staatssekretariat für Migration SEM:
Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält.

Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.

Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.

Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.

Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.

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