Fortschritte bei der Umsetzung von Open Finance in der Schweiz

 


19.06.2024, Bern - Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 19. Juni 2024 durch das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) über die neuesten Entwicklungen von Open Finance in der Schweiz informieren lassen. Die jüngsten Fortschritte der Branche werden zum jetzigen Zeitpunkt als ausreichend erachtet, um keine weiteren regulatorischen Massnahmen vorzuschlagen. Das EFD wird die Entwicklungen im gesamten Finanzsektor auf der Grundlage der im Dezember 2022 vom Bundesrat gesetzten Ziele weiterhin aufmerksam verfolgen.

Open Finance bezeichnet die Praxis, dass Finanzinstitute auf Wunsch der Kundinnen und Kunden Finanzdaten über standardisierte und sichere Schnittstellen anderen Finanzdienstleistern wie FinTechs, Versicherungen oder Banken zur Verfügung stellen. Die Kundschaft kann so von neuen, innovativen Produkten profitieren. Mit einem Knopfdruck könnte zum Beispiel ein Überblick über alle Bankkonten, Investitionen und Altersguthaben erstellt oder der CO2-Fussabdruck der Finanzanlagen berechnet werden.

Im Gegensatz zur Europäischen Union oder dem Vereinigten Königreich besteht in der Schweiz keine gesetzliche Verpflichtung für Finanzinstitute, Drittanbietern auf Wunsch der Kundschaft Finanzdaten zugänglich zu machen. Hingegen erwartet der Bundesrat vom Privatsektor, dass er, gemeinsam mit interessierten Stakeholdern, die Standardisierung und Öffnung der Schnittstellen in den verschiedenen Bereichen vorantreibt. Im Dezember 2022 beauftragte der Bundesrat das EFD, ihm bis Juni 2024 mögliche Massnahmen für den Fall zu unterbreiten, dass sich die Finanzbranche nicht ausreichend für die Öffnung ihrer Datenschnittstellen einsetzen sollte.

An seiner Sitzung vom 19. Juni 2024 wurde der Bundesrat über den neuesten Stand der Fortschritte im Bereich von Open Finance informiert. Die jüngsten Entwicklungen, insbesondere die im Mai 2023 mittels einer Absichtserklärung von 40 Banken lancierte Multibanking-Initiative (Zugang zu Daten von Privatkonten, Sparkonten und Kontokorrentkonten) werden als klares Bekenntnis des Bankensektors zu Open Finance angesehen, auch wenn die Ziele des Bundesrates für Open Finance in der Schweiz (gemeinsame Standards, Öffnung der Schnittstellen, Skalierbarkeit) noch nicht vollständig erreicht sind. Das EFD informierte daher den Bundesrat, dass derzeit keine staatlichen Massnahmen erforderlich sind.

Der Bericht des Bundesrates zu Digital Finance vom Februar 2022 sieht vor, den Handlungsbedarf zur Förderung und Ausweitung von Open Finance mit einer Frist bis Ende 2025 regelmässig zu prüfen. Das EFD wird dementsprechend die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen. Es wird beobachten, ob die Multibanking-Initiative wirksam umgesetzt wird, ob die Schnittstellen zu Nicht-Banken-Drittanbietern wie FinTechs geöffnet werden und wie sich der Versicherungssektor für Open Finance engagiert. Darüber hinaus bietet die Multibanking-Initiative ein interessantes Modell zur Öffnung weiterer Schnittstellen, z. B. bei Wertschriftendepots, bei der Säule 3a oder im Versicherungssektor.

Der Bundesrat wird sich vom EFD weiterhin über Massnahmen informieren lassen, die allenfalls ergriffen werden müssen, um Open Finance in der Schweiz zu fördern.


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Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
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Über Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF:
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