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Behindertengerechte Bahnhöfe für 80 Prozent aller Reisenden

 


21.06.2024, Bern - Ende 2023 lief die Frist zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes bei den Bahnhöfen und Bahn-Haltestellen ab. Zu diesem Zeitpunkt waren 1'089 der total 1'800 Stationen für Menschen mit Beeinträchtigung autonom benutzbar – 97 mehr als ein Jahr zuvor. Da die grösseren Bahnhöfe prioritär angepasst wurden, profitierten per Ende letzten Jahres 80 Prozent aller Reisenden von behindertengerechten Umbauten. Das zeigt der neue Standbericht des Bundesamts für Verkehr (BAV).

Bis Ende 2023 mussten die Bahnen ihre Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen baulich an die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) anpassen, soweit solche Anpassungen verhältnismässig sind. Das BAV hat 2017 das «Umsetzungsprogramm BehiG» gestartet, um sie bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten zu unterstützen.

Die Bahnen haben das gesetzliche Ziel nicht in allen Fällen erreicht. Das BAV begleitet sie weiter, um die Verzögerungen möglichst gering zu halten. Mit der Aufstockung des Zahlungsrahmens für Betrieb und Substanzerhalt der Bahninfrastruktur in den Jahren 2025-28 stellt das BAV sicher, dass die baureifen BehiG-Projekte der Bahnen umgesetzt werden können (vgl. Medienmitteilung vom 15.05.2024).

Gemäss aktueller Planung der Bahnen werden bis Ende 2027 weitere 217 Bahnhöfe baulich angepasst sein. Damit wird sich der Anteil der Passagiere, die grösstenteils autonom und spontan reisen können, auf 87 Prozent erhöhen. Bei 323 Bahnhöfen oder Eisenbahn-Haltestellen können die Anpassungen trotz mehrfacher Intervention des BAV erst später umgesetzt werden.

Bei rund 160 Bahnhöfen bzw. Eisenbahn-Haltestellen ist eine bauliche Anpassung unverhältnismässig, weil unter anderem das Passagieraufkommen im Verhältnis zu den Kosten nur sehr klein ist und kein besonderer Bedarf von Menschen mit Beeinträchtigung besteht. Die Bahnen sind aber verpflichtet, wenn nötig Hilfestellung durch Personal anzubieten.


Medienkontakt:
Bundesamt für Verkehr
Medienstelle
+41 (0)58 462 36 43
presse@bav.admin.ch

Über Bundesamt für Verkehr BAV:
Das Bundesamt für Verkehr ist eines von sieben Ämtern des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Die Organisation des Amtes orientiert sich an den zentralen Aufgaben: Das BAV ist in die Abteilungen Politik, Infrastruktur, Finanzierung, Sicherheit sowie Betriebswirtschaft und Organisation gegliedert. Zudem verfügt sie über eine Sektion Revision, welche direkt dem Direktor unterstellt ist.

Die Direktion des BAV setzt sich zusammen aus dem Direktor, den Chefinnen und Chefs der fünf Abteilungen sowie dem Leiter der Sektion Kommunikation.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) setzt sich dafür ein, dass der öffentliche Verkehr und der Güterverkehr in der Schweiz nachhaltig betrieben werden und sich laufend an die sich verändernden Bedürfnisse und Entwicklungen anpassen.

Die vier Hauptaufgaben des Amtes sind:

Politik: politische Entscheide von Bundesrat, Parlament und Stimmvolk vorbereiten und umsetzen.

Sicherheit: einen hohen, aber dennoch finanzierbaren Sicherheitsstandard für die Bahnen, Busse, Schiffe und Seilbahnen gewährleisten Finanzierung: mit effizientem Mitteleinsatz qualitativ hochstehende Verkehrsangebote ermöglichen

Infrastruktur: sicherstellen, dass die nötigen Infrastrukturen rechtzeitig und vorschriftskonform erstellt werden

Aufgrund ihrer Lage im Herzen Europas und wegen der immer stärkeren internationalen Verflechtungen kann die Schweiz diese Aufgaben nur in enger Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten und der Europäischen Union erfolgreich erfüllen. Das BAV steht in regelmässigem Kontakt mit den Partnern im In- und Ausland.

Quelle: BAV

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