Ausbreitung des Japankäfers: Diesen Sommer ist Vorsicht geboten

 


12.07.2024, Der Japankäfer wurde in der Schweiz erstmals 2017 im Kanton Tessin gesichtet und hat sich inzwischen weiterverbreitet. Dieser Käfer kann insbesondere in der Landwirtschaft erhebliche Schäden anrichten, indem er ganze Ernten zerstört. Daher ruft das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Bevölkerung diesen Sommer zur Vorsicht auf. Denn der Japankäfer könnte unbemerkt in Autos und Züge gelangen, dort als blinder Passagier grosse Strecken zurücklegen und in weiteren Regionen der Schweiz Schaden anrichten.

Der Japankäfer gelangte 2017 von Norditalien über den Kanton Tessin in die Schweiz. Auch im Wallis schaffte er seitdem den Sprung über die schweizerisch-italienische Grenze und ist dort südlich der Alpen im Simplongebiet anzutreffen. Später wurden an weiteren Orten zwei isolierte Populationen (sog. Befallsherde) entdeckt: 2023 im Kanton Zürich sowie jüngst bei Basel. Der ausgesprochen gefrässige Käfer ernährt sich von über 400 Pflanzenarten (u. a. Weinrebe, Mais, Apfel, Tomate, Erdbeere) und ist eine grosse Gefahr für die Landwirtschaft, den produzierenden Gartenbau und die Umwelt.

Der ausgewachsene Japankäfer ist so gross wie ein Fünfrappenstück. Seine Flugzeit geht von Juni bis Anfang September. Es besteht die Gefahr, dass er sich in anderen Regionen ausbreitet, wenn er bei der Ferienrückkehr aus den befallenen Gebieten in der Schweiz oder in Norditalien unbemerkt per Zug oder Auto eingeschleppt wird. Deshalb sollten Sie Ihre Gepäckstücke und Fahrzeuge sorgfältig kontrollieren. Falls Sie einen verdächtigen Käfer entdecken, fangen Sie ihn sofort ein und melden Sie ihn dem zuständigen kantonalen Pflanzenschutzdienst. Der Japankäfer ist leicht mit bestimmten heimischen Arten wie dem Junikäfer und dem Gartenlaubkäfer zu verwechseln. Daher ist es wichtig, sie voneinander unterscheiden zu können.

Erkennungsmerkmale des Japankäfers:

Ausgewachsene Käfer sind 10-12 mm lang und haben einen grün-metallisch schimmernden Körper mit kupferfarbenen Flügeldecken, die den Hinterleib nicht vollständig bedecken. An jeder Seite des Hinterleibs sind fünf weisse Haarbüschel zu erkennen. Zwei weitere breitere Haarbüschel befinden sich zuhinterst am Hinterleib. Eier, Larven und Puppen leben im Boden und sind daher schwieriger zu sichten. Vorgehen bei Verdacht:

Fangen Sie den Käfer ein und lassen Sie ihn nicht wieder frei. Prüfen Sie, ob die weissen Haarbüschel auf beiden Seiten des Hinterleibs vorhanden sind. Machen Sie, wenn möglich, ein Foto des Käfers, notieren Sie den genauen Standort und allenfalls den Namen der Pflanze, auf der er gesichtet wurde. Frieren Sie den Käfer ein. Kontaktieren Sie so rasch wie möglich den Pflanzenschutzdienst Ihres Kantons (Telefonnummern siehe Flyer).


Medienkontakt:
Florie Marion BLW
Fachbereich Kommunikation und Sprachdienste
Tel. +41 58 461 14 41
Hugo Wyler BLW
Fachbereich Kommunikation und Sprachdienste
Tel. + 41 58 483 92 78

Über Bundesamt für Landwirtschaft BLW:
Das BLW gehört zum Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Dem BLW angegliedert ist Agroscope, das Kompetenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung.

Das BLW setzt sich dafür ein, dass Bäuerinnen und Bauern nachhaltig und auf den Markt ausgerichtet qualitativ hochwertige Nahrungsmittel produzieren.

Zusammen mit den Kantonen und den bäuerlichen Organisationen vollzieht das BLW die Entscheide von Volk, Parlament und Regierung und gestaltet die Agrarpolitik aktiv mit.

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