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Illegales Spiellokal in Zürich durchsucht

 


29.08.2024, Bern - Die Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK durchsuchte am Mittwochabend in enger Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei Zürich ein illegales Geldspiellokal im Kreis 4. Dem Zugriff gingen umfangreiche Ermittlungen wegen Verdachts auf illegales Geldspiel voraus. Die ESBK beschlagnahmte bei der Hausdurchsuchung diverse Gegenstände.

Die ESBK hat in Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei Zürich im Kreis 4 der Limmatstadt eine Hausdurchsuchung wegen Verdachts auf illegales Geldspiel vorgenommen. In einem Lokal an der Brauerstrasse fand sie PCs, auf denen mutmasslich illegale Spielbankenspiele angeboten wurden. Die ESBK beschlagnahmte die Geräte sowie diverse weitere Datenträger und Mobiltelefone. Die anwesenden Personen wurden vor Ort befragt.

Die ESBK hatte anonyme Hinweise über die Durchführung von Geldspielen in diesem Lokal erhalten. Im Auftrag der ESBK machte die Stadtpolizei Zürich daraufhin umfangreiche Ermittlungen wegen Verdachts auf illegales Geldspiel. Das Anbieten von Casinospielen ausserhalb von konzessionierten Spielbanken ist verboten.

Die Untersuchung des Sachverhalts wird nun aufgenommen. Die beschuldigten Personen werden sich wegen Verstössen gegen das Geldspielgesetz verantworten müssen. Dieses sieht Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen für das Betreiben illegaler Spielbankenspielen vor.


Medienkontakt:
Nicole Odermatt, Fachstelle Kommunikation, T +41 58 463 58 78, nicole.odermatt@esbk.admin.ch
Charlotte Schläpfer, Fachstelle Kommunikation, T +41 58 465 63 15, charlotte.schlaepfer@esbk.admin.ch

Über ESBK Eidgenössische Spielbankenkommission / CFMJ / CFCG:
Die ESBK ist Aufsichtsbehörde über die Spielbanken und überwacht die Einhaltung der spielbankenrechtlichen Vorschriften und der Konzessionsbestimmungen. Sie überwacht insbesondere, dass die Spiele sicher und transparent betrieben werden und dass die Vorschriften über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung eingehalten werden.

Sie sorgt auch für die Umsetzung der Massnahmen des Sicherheitskonzeptes und des Sozialkonzeptes, um die Bevölkerung angemessen vor den Gefahren zu schützen, die von den Geldspielen ausgehen. Die ESBK ist ausserdem zuständige Behörde für die Veranlagung und den Bezug der Spielbankenabgabe.

Ihr obliegt zudem die Verfolgung des illegalen Geldspiels, indem sie einerseits eine Zugangssperre für illegale online Angebote errichtet und andererseits die Straftaten gegen das illegale Spiel verfolgt.

Die ESBK ist unabhängig. Administrativ ist sie dem EJPD zugeordnet.

Weitere Informationen und Links:



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