Neue Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern ab 2025

 


19.09.2024, Bern - Das Eidgenössische Finanzdepartement passt die Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern und -abgaben an das verminderte Zinsniveau an. Ab 2025 gilt bei Verzug, für Rückerstattungen und bei bedingter Zahlungspflicht ein Zinssatz von 4,5 Prozent. Der Vergütungszins auf freiwilligen Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer beträgt neu 0,75 Prozent.

Die Zinssatzverordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) sieht eine jährliche Überprüfung der Zinssätze im Bereich der Bundessteuern vor, um sie nötigenfalls an das aktuelle Zinsniveau anzupassen. Ab dem 1. Januar 2025 betragen der Verzugszinssatz, der Vergütungszinssatz auf Rückerstattungen und der Vergütungszinssatz bei bedingter Zahlungspflicht aufgrund des verminderten Zinsniveaus neu 4,5 Prozent (2024: 4,75 Prozent). Der Vergütungszinssatz auf freiwilligen Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer sinkt auf 0,75 Prozent (2024: 1,25 Prozent).

Aus der Verminderung der Verzugs- und Vergütungszinssätze resultieren für den Bund geschätzte Mindereinnahmen von 6 Millionen Franken und für die Kantone infolge des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer geschätzte Mindereinnahmen von 1 Millionen Franken. Allfällige Verhaltensanpassungen der steuerpflichtigen Personen sind in dieser Schätzung nicht berücksichtigt.

Neu wurde die Verordnung mit der regelgebundenen Methode, anhand welcher die Zinssätze jährlich ermittelt werden, ergänzt. Dabei basiert der Vergütungszinssatz auf freiwilligen Vorauszahlungen auf dem arithmetischen Mittel der Bundesobligationen mit 1-, 2- und 3-jähriger Laufzeit. Der Verzugszinssatz und der Vergütungszinssatz auf Rückerstattungen bestimmen sich durch einen Aufschlag auf dem Vergütungszinssatz auf freiwilligen Vorauszahlungen. Dieser Aufschlag variiert gemäss dem allgemeinen Zinsniveau, beträgt aber mindestens 2,75 Prozent.

Die Zinssätze umfassen Mehrwertsteuer, direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Tabaksteuer, Biersteuer, Automobilsteuer, Mineralölsteuer, Steuer auf gebrannten Wassern, Zoll, Stempelabgaben, leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, CO2-Abgabe, Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen und Ergänzungssteuer.



Medienkontakt:
Adrian Grob
Spezialist Kommunikation
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Tel.-Nr. +41 58 464 90 00
media@estv.admin.ch

Über Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV:
Die ESTV beschafft den Grossteil der Bundeseinnahmen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben. Sie sorgt für eine rechtsgleiche und effiziente Erhebung der Mehrwertsteuer, der direkten Bundessteuer, der Verrechnungssteuer und weiterer Abgaben.

Die ESTV erarbeitet die Rechtserlasse im Bereich des Steuerrechts und setzt zusammen mit den Kantonen die formelle Harmonisierung der direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden um.

Sie informiert über nationale Steuerfragen und leistet ihren Beitrag für ein gutes Steuerklima und für die Entwicklung des Steuerwesens.

Die ESTV ist im Weiteren zuständig für den Vollzug der internationalen Verträge zur Vermeidung von Doppelbesteuerung sowie des internationalen Amtshilfeverfahrens in Steuersachen, erhebt staatsvertraglich vereinbarte Quellensteuern für andere Staaten und erstellt die schweizerische Steuerstatistik.

Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

www.helpnews.ch

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenteninformationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informationsportalen gehört HELP Media AG zu den Marktleadern im Schweizer Onlinemarkt.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Aktuelle News

Neue Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern ab 2025
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, 19.09.2024

Atmung und Herzschlag beeinflussen die Wahrnehmung
Schweizerischer Nationalfonds SNF, 19.09.2024

Siehe mehr News

Ihre Werbeplattform

HELP.CH your e-guide ® ist ein führendes Verzeichnis der Schweiz mit über 18 Mio. erweiterten Wirtschafts- und Firmendaten, 2'500 eigenen Schweizer Webadressen (Domains) und 150 eigenständigen Informationsportalen. Ausserdem betreibt der Onlineverlag HELP Media AG eines der grössten Schweizer Medien-Netzwerke mit über 1 Mio. Webseiten in allen Interessensbereichen.

www.help.ch

Kontakt

  • Email:
    info@help.ch

  • Telefon:
    +41 (0)44 240 36 40
    0800 SEARCH
    0800 732 724

  • Zertifikat:
    Sadp