Flüge zur Überprüfung von Piloten sollen auf Simulatoren stattfinden

 


30.09.2024, Bern - In der kommerziellen Luftfahrt und in Flugzeugen mit mehreren Pilotinnen und Piloten kommen Flugsimulatoren seit rund 50 Jahren zum Einsatz. Neu sollen auch Flüge zur Überprüfung der fliegerischen Kompetenzen von Pilotinnen und Piloten in Helikoptern und komplexen Flugzeugen der Kategorie Single Pilot Aircraft auf Simulatoren stattfinden. Der Vorteil von Prüfungen und Trainings auf Simulatoren: Sie sind sicherer, günstiger und umweltfreundlicher als herkömmliche Methoden.

In der Schweiz stehen heute mehrere zertifizierte Helikopter- und ein PC-12-Simulator für Trainings und Checks zur Verfügung; weitere sollen folgen. Bei einem Checkflug überprüfen vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zertifizierte Personen das fliegerische Können der Pilotinnen und Piloten. Das BAZL schreibt ab 1. Oktober 2024 vor, dass Checkflüge bei komplexen Flugzeugen der Kategorie Single Pilot Aircraft – das sind Flugzeuge mit nur einem Piloten im Cockpit – neu auf Flugsimulatoren absolviert werden müssen, sofern diese verfügbar sind. Das Gleiche gilt für Single-Pilot-Helikopter ab dem 1. Juni 2025. Die Begründung: Das Risiko eines Unfalls mit hohen Folgekosten entfällt, und die Kosten eines Simulators sind bedeutend tiefer als eine Überprüfung im Helikopter oder Flugzeug. Zudem kommt es weder zu Lärm- noch zu Schadstoffemissionen.

Moderne Simulatoren bilden verschiedenste Szenarien für den Sicht- und Instrumentenflug wirklichkeitsgetreu ab; vom Ausfall eines Triebwerks über technische Störungen der Avionik bis hin zur Notlandung. Solche Simulatoren sind heute fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung von Berufspilotinnen und -piloten.

Bei Helikoptern und komplexen sowie hochleistungsfähigen Luftfahrzeugen der Kategorie Single Pilot Aircraft sah die Situation bislang anders aus. Zwar gibt es seit 2011 eine europaweite gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Checks und Prüfungen auf Simulatoren. Sie kamen aber – auch, weil zu wenige Geräte zur Verfügung standen – nur selten zum Einsatz.


Medienkontakt:
Kommunikation BAZL
Telefon: +41 58 464 72 87

Über Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL:
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist für die Aufsicht über die zivile Luftfahrt in der Schweiz und die Luftfahrtentwicklung zuständig. Es ist dafür verantwortlich, dass die Zivilluftfahrt in der Schweiz ein hohes Sicherheitsniveau aufweist und eine nachhaltige Entwicklung verfolgt.

Bei der Infrastruktur – dazu gehören der Luftraum mit der Flugsicherung und die Flugplätze – sorgt das BAZL für eine sichere, möglichst reibungslose und umweltfreundliche Nutzung. Das Amt übt auch die Aufsicht über die Luftverkehrsbetriebe aus, welchen es aufgrund einer technischen, operationellen und finanziellen Evaluation die Betriebsbewilligung erteilt. Beim Luftfahrtpersonal stellt das BAZL sicher, dass die Piloten, die Fluglotsen und die Unterhaltsspezialisten eine möglichst umfassende und moderne Aus- und Weiterbildung erhalten. Bei den Fluggeräten überprüft das BAZL die technischen Voraussetzungen, welche diese Geräte – vom Heissluftballon über das Segelflugzeug bis zum Grossraumflugzeug – für einen sicheren Betrieb zu erfüllen haben. In den Aufsichtsbereichen stützt sich das BAZL hauptsächlich auf international abgestimmte Standards und Praktiken ab.

Zusätzlich zur Aufsichtstätigkeit in den genannten vier Bereichen, die einen wesentlichen Teil der Arbeit umfasst, ist das BAZL zuständig für die Vorbereitung und die Umsetzung von luftfahrtpolitischen Entscheidungen. Das Bundesamt engagiert sich zudem in verschiedenen internationalen Organisationen oder arbeitet eng mit diesen zusammen.

Das BAZL hat in der Bundesverwaltung den Status eines so genannten FLAG-Amtes (Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget) und ist zertifiziert nach der Norm ISO 9001. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt beschäftigt rund 250 Personen und steht unter der Leitung von Direktor Peter Müller.

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