Doppelter Angriff auf Mietrecht - Schweizerischer Städteverband |
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01.11.2024, Bern (ots) - Am 24. November 2024 stimmt das Volk gleich über zwei Änderungen im Mietrecht ab. Bei einer Annahme würden die Rechte der Mieterinnen und Mieter unverhältnismässig geschwächt. 75% der städtischen Bevölkerung wohnt zur Miete. Die beiden Vorlagen betreffen daher Städterinnen und Städter direkt - aber auch jede städtische Wohnungspolitik ungeachtet der politischen Ausrichtung. Deshalb empfiehlt der Städteverband 2x NEIN.
Die Schweiz ist ein Land von Mieterinnen und Mietern: Beinahe 60% der Bevölkerung leben in Mietwohnungen. Die Städte weisen einen noch höheren Anteil an Mietwohnungen auf als der Schweizer Durchschnitt. Entsprechend ist die städtische Bevölkerung direkt betroffen von den beiden Mietrecht- Vorlagen. Beide Änderungen des Obligationenrechts würden die Rechte der Mieterinnen und Mieter schwächen und Kündigungen von bestehenden Mietverträgen erleichtern. Aufgrund der schwierigen Lage auf dem städtischen Mietwohnungsmarkt ist für die Städte vielmehr die Stärkung der Mieterinnen und Mieter erstrebenswert. Der Schweizerische Städteverband hat daher die Nein-Parole für beide Mietrecht- Vorlagen gefasst.
Kein "rein linkes" Vorhaben
Die grösste urbane Qualität ist die Vielfalt, weshalb die Städte Wohnraum für sämtliche Bevölkerungsgruppen ermöglichen. Mit den geplanten Anpassungen werden sowohl die urbanen Qualitäten durch eine Schwächung der Mietenden bedroht als auch die Bemühungen der Städte erschwert, Wohnraum für alle zu ermöglichen.
Befürworter der Vorlagen behaupten teilweise, der Erhalt des bisherigen Mietrechts sei ein "rein linkes" Vorhaben. Die beiden Vorlagen treffen allerdings jede städtische Wohnungspolitik - ungeachtet der Parteienpolitik - und die Lebensrealitäten ihrer Bewohnerschaft, die eben hauptsächlich mietet.
Der Städteverband hält sich an den Grundsatz, Abstimmungsparolen nur dann zu fassen, wenn ein direkter städtischer Bezug besteht. In diesem Sinne beschloss er zudem die Ja-Parole zur Einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS).
Pressekontakt:
Anders Stokholm
Präsident Schweizerischer Städteverband und Stadtpräsident Frauenfeld
079 574 05 30
Benjamin Fröhlich
Leiter Kommunikation
benjamin.froehlich@staedteverband.ch
031 356 32 44
Über Schweizerischer Städteverband:
Basis der politischen Arbeit des Städteverbandes ist Artikel 50 der Bundesverfassung, der den Bund zur besonderen Rücksicht auf die Interessen der Städte und Agglomerationen verpflichtet. Der Städteverband nimmt deshalb als ständiger Partner an den Vernehmlassungsverfahren des Bundes teil, arbeitet in Expertenkommissionen des Bundes mit und unterhält regelmässige Kontakte zur Bundesverwaltung und zum Parlament und dessen Kommissionen.
Generalversammlung des Städteverbandes und zugleich der Höhepunkt im Städte-Jahr ist der Städtetag, der jeweils Ende August stattfindet. Dem Verband sind sieben Sektionen angeschlossen. Zur fachlichen Bearbeitung von Fachthemen unterhält der Städteverband zudem Kommissionen und Arbeitsgruppen.
Neben den verbandseigenen Gremien wirkt der Städteverband in zahlreichen weiteren Organisationen und Institutionen mit, beispielsweise in der Tripartiten Konferenz (TK). Getragen vom Bundesrat, der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), dem Schweizerischen Gemeindeverband und dem Städteverband institutionalisiert die TK den Dialog zwischen den Staatsebenen und erarbeitet in wichtigen politischen Dossiers gemeinsame Positionen.
Quellen:
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