Flugplatz Kägiswil: Die beteiligten Parteien starten 2025 einen Planungsprozess zur Neuausrichtung des Flugplatzareals

 


11.12.2024, Das Bundesamt für Zivilluftfahrt startet mit armasuisse und dem Kanton Obwalden einen neuen gemeinsamen Planungsprozess für die Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil. Das Ziel ist, die verschiedenen Bedürfnisse an das Areal aufeinander abzustimmen. Der Flugplatzgenossenschaft Obwalden wird ein auf Ende September 2025 befristetes Baurecht gewährt.

Im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) hat der Bundesrat im September 2020 festgelegt, dass der ehemalige Militärflugplatz Kägiswil zu einem zivilen Flugfeld umgenutzt werden soll. Um dies umzusetzen, hat armasuisse dem Kanton Obwalden ein Baurecht eingeräumt. In der Folge hat die Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) als Mieterin beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Umnutzungsgesuch eingereicht. Weil die angestrebte Umnutzungsbewilligung zu einem zivilen Flugfeld nicht fristgerecht zustande kam, ist per Ende 2023 der Heimfall eingetreten. Deshalb hat armasuisse der FGOW ein bis Ende 2024 befristetes Baurecht eingeräumt.

Umnutzung in ein ziviles Flugfeld weiterhin offen
Aktuell bestehen Zweifel, ob die Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes in ein ziviles Flugfeld gemäss geltendem SIL gelingen wird, weil die Zustimmungen von Landeigentümern im Projektperimeter zurzeit fehlen. Das BAZL hat deshalb der FGOW im Dezember 2023 mit einer Zwischenverfügung eine letzte Frist für das Einholen der notwendigen Zustimmungen gesetzt und andernfalls einen abschlägigen Entscheid zum Umnutzungsgesuch in Aussicht gestellt. Die FGOW hat dagegen eine Beschwerde eingereicht, die beim Bundesverwaltungsgericht hängig ist.

Das BAZL startet mit armasuisse und dem Kanton Obwalden einen neuen Planungsprozess
Der Obwaldner Kantonsrat hat den Regierungsrat im Mai 2024 beauftragt, eine Änderung des kantonalen Richtplans zur Ermöglichung einer zivil-aviatischen Nutzung für Helikopter-Unterhalt und als Basis von Arbeitsflügen vorzunehmen. Zudem soll sich der Regierungsrat bei armasuisse dafür einsetzen, dass das Areal der Schweizerischen Rettungsflugwacht (Rega) zur Verfügung steht. Ebenso sollen nicht mehr genutzte Pistenflächen zu Kulturland zurückgebaut werden. Ausserdem benötigt die Armee – angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage – einen Teil des Flugplatzareals für militärische Nutzungen. Dieser Bedarf steht dem Anliegen der Motion des Obwaldner Kantonsrats nicht entgegen.

Aufgrund der veränderten Ausgangslage haben sich die Bundesstellen BAZL und armasuisse und der Kanton Obwalden darauf geeinigt, einen neuen Planungsprozess zu starten. Das Ziel ist, die verschiedenen räumlichen Bedürfnisse aufeinander abzustimmen und eine eventuelle Anpassung des SIL vorzubereiten. Dieser Planungsprozess wird voraussichtlich im Frühling 2025 beginnen.

Neues befristetes Baurecht für die FGOW
armasuisse will für die weitere Entwicklung die nötige Handlungsfreiheit gewährleisten. Sie hat deshalb der FGOW ein auf Ende September 2025 befristetes Baurecht gewährt. Die FGOW erhält damit genügend Zeit, die geordnete Einstellung des Flugbetriebs vorzubereiten. Bis Mitte 2025 wird armasuisse in Abhängigkeit der weiteren Entwicklung entscheiden, ob der Flugbetrieb über September 2025 hinaus weitergeführt werden soll.


Medienkontakt:
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL:
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Über Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL:
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist für die Aufsicht über die zivile Luftfahrt in der Schweiz und die Luftfahrtentwicklung zuständig. Es ist dafür verantwortlich, dass die Zivilluftfahrt in der Schweiz ein hohes Sicherheitsniveau aufweist und eine nachhaltige Entwicklung verfolgt.

Bei der Infrastruktur – dazu gehören der Luftraum mit der Flugsicherung und die Flugplätze – sorgt das BAZL für eine sichere, möglichst reibungslose und umweltfreundliche Nutzung. Das Amt übt auch die Aufsicht über die Luftverkehrsbetriebe aus, welchen es aufgrund einer technischen, operationellen und finanziellen Evaluation die Betriebsbewilligung erteilt. Beim Luftfahrtpersonal stellt das BAZL sicher, dass die Piloten, die Fluglotsen und die Unterhaltsspezialisten eine möglichst umfassende und moderne Aus- und Weiterbildung erhalten. Bei den Fluggeräten überprüft das BAZL die technischen Voraussetzungen, welche diese Geräte – vom Heissluftballon über das Segelflugzeug bis zum Grossraumflugzeug – für einen sicheren Betrieb zu erfüllen haben. In den Aufsichtsbereichen stützt sich das BAZL hauptsächlich auf international abgestimmte Standards und Praktiken ab.

Zusätzlich zur Aufsichtstätigkeit in den genannten vier Bereichen, die einen wesentlichen Teil der Arbeit umfasst, ist das BAZL zuständig für die Vorbereitung und die Umsetzung von luftfahrtpolitischen Entscheidungen. Das Bundesamt engagiert sich zudem in verschiedenen internationalen Organisationen oder arbeitet eng mit diesen zusammen.

Das BAZL hat in der Bundesverwaltung den Status eines so genannten FLAG-Amtes (Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget) und ist zertifiziert nach der Norm ISO 9001. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt beschäftigt rund 250 Personen und steht unter der Leitung von Direktor Peter Müller.

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