Niederlassungsabkommen zwischen der Schweiz und Iran soll angepasst werden

 


18.12.2024, Für Iranerinnen und Iraner, die in der Schweiz leben, soll im Personen-, Familien- und Erbrecht künftig grundsätzlich schweizerisches Recht gelten. Der Bundesrat hat dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den Auftrag erteilt, das Niederlassungsabkommen zwischen der Schweiz und Iran entsprechend anzupassen. Die Vereinbarung wurde heute in Teheran unterzeichnet.

Grundsätzlich gilt in der Schweiz schweizerisches Recht. In gewissen Bereichen gibt es jedoch Ausnahmen. So zum Beispiel im Familien- oder im Erbrecht - sofern der konkrete Sachverhalt einen Bezug zu mehreren Staaten hat. In solchen Fällen regeln das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) und verschiedene Staatsverträge, welches Recht angewendet wird.

Für die Regelung von personen-, familien- und erbrechtlichen Sachverhalten, die Bürgerinnen und Bürger aus der Schweiz und Iran betreffen, gilt das Niederlassungsabkommen zwischen der Schweiz und dem damaligen Kaiserreich Persien aus dem Jahr 1934. Gemäss diesem Abkommen gilt für Iranerinnen und Iraner das Familien- und Erbrecht des Herkunftslandes. Leben diese Personen in der Schweiz, gilt folglich unter gewissen Umständen trotzdem das iranische Recht. Dies führt für die betroffenen Personen zu Rechtsunsicherheit.

Künftig sollen auch für Iranerinnen und Iraner in der Schweiz die Regeln des IPRG und der multilateralen Staatsverträge gelten. Der Bundesrat hat dem EJPD bereits Ende 2023 den Auftrag erteilt, mit Iran die notwendigen Verhandlungen aufzunehmen. Die entsprechende Vereinbarung wurde nun heute in Teheran unterzeichnet.

Anders als die Schweiz hält Iran hingegen am Heimatrecht fest. Für Schweizerinnen und Schweizer in Iran gilt deshalb auch in Zukunft das schweizerische Personen-, Familien- und Erbrecht.

Das EJPD wird nun zu Handen des Parlaments eine Botschaft ausarbeiten. Dieses entscheidet im Anschluss über die Genehmigung.


Medienkontakt:
Niklaus Meier
Bundesamt für Justiz
T +41 58 462 53 56
niklaus.meier@bj.admin.ch

Über Bundesamt für Justiz:
Das Bundesamt für Justiz ist eine Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Es ist eines von vier Bundesämtern des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD mit Sitz in Bern.

Das Spiel um Geld findet seine verfassungsmässige Grundlage in Artikel 106 der Bundesverfassung. Diese unterteilt den Markt in den Spielbankenbereich (Glücksspiele) einerseits und den Lotterie- und Wettbereich andererseits. Erstere sind geregelt durch das Bundesgesetz über die Glücksspiele und Spielbanken vom 18. Juni 1998 (SBG); letztere durch das Bundesgesetz über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni 1923 (LG).

Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

www.helpnews.ch

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenteninformationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informationsportalen gehört HELP Media AG zu den Marktleadern im Schweizer Onlinemarkt.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Aktuelle News

1'000 LKW-Kilometer pro Tag auf die Bahn verlagert
Debrunner Acifer AG, 20.12.2024

NKB bleibt Kopfsponsorin von Mountainbikerin Alessandra Keller
Nidwaldner Kantonalbank, 20.12.2024

Siehe mehr News

Ihre Werbeplattform

HELP.CH your e-guide ® ist ein führendes Verzeichnis der Schweiz mit über 18 Mio. erweiterten Wirtschafts- und Firmendaten, 2'500 eigenen Schweizer Webadressen (Domains) und 150 eigenständigen Informationsportalen. Ausserdem betreibt der Onlineverlag HELP Media AG eines der grössten Schweizer Medien-Netzwerke mit über 1 Mio. Webseiten in allen Interessensbereichen.

www.help.ch

Kontakt

  • Email:
    info@help.ch

  • Telefon:
    +41 (0)44 240 36 40
    0800 SEARCH
    0800 732 724

  • Zertifikat:
    Sadp