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Wohnen im Alter: Wohnsituation der älteren Menschen in der Schweiz analysiert

 


07.02.2025, Bern - Viele ältere Menschen in der Schweiz wohnen günstig, zentral und geräumig. Doch oft sind ihre Wohnungen weder altersgerecht noch barrierefrei. Zudem leben besonders Alleinstehende häufig isoliert. Diese und weitere Erkenntnisse liefert die Studie «Wohnen im Alter» der Hochschule Luzern, die im Auftrag des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) durchgeführt wurde.

Die Studie zeigt, dass die Wohnmobilität der älteren Menschen gering ist. Trotz sich ändernder Wohnbedürfnisse ziehen nur wenige um. Im Jahr 2022 änderten nur 5.1 Prozent der über 75-Jährigen ihre Wohnverhältnisse. Dies hat mehrere Gründe: Die Mehrheit der älteren Personen lebt in zentral gelegenen Wohnungen mit guter Anbindung und hat ausreichend Wohnraum. Rund 73 Prozent der über 75-Jährigen wohnen in Mehrfamilienhäusern, und viele profitieren von kostengünstigen, langfristigen Mietverträgen. Viele Seniorinnen und Senioren sind emotional an ihre Wohnung gebunden. Zudem sehen sie sich bei einem potenziellen Umzug mit hohen Marktmieten und Umzugskosten konfrontiert. Viele der trotzdem erfolgten Umzüge vollziehen sich innerhalb derselben Region; rund die Hälfte der Umzüge in dieser Altersgruppe führte in Pflegeeinrichtungen.

Barrierefreiheit und moderne Gebäudestandards
In den langjährig bewohnten Wohnungen bestehen jedoch erhebliche Herausforderungen. Gemäss Studie leben über 60 Prozent der Menschen ab 66 Jahren in Wohnungen, die zu einer Zeit gebaut wurden, als bauliche Standards nicht barrierefrei waren. Diese Mängel erschweren das selbstständige Wohnen und erhöhen das Risiko von Stürzen und anderen gesundheitlichen Problemen. Renovierungen und Anpassungen können notwendig sein, sind aber für viele Seniorinnen und Senioren schwierig umzusetzen.

Eine weitere Herausforderung ist die Isolation: 77 Prozent der älteren Menschen leben allein oder ausschliesslich mit gleichaltrigen Personen, was das Risiko erhöht, dass im Alltag Unterstützung fehlt. Besonders ältere Frauen sind betroffen, und Einsamkeit kann die körperliche und geistige Gesundheit beeinträchtigen. Hier besteht ein klarer Bedarf an unterstützenden Netzwerken und Dienstleistungen, um so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Handlungsempfehlungen für eine bessere Wohnsituation
Um den Bedürfnissen älterer Menschen gerecht zu werden, sollten sie gemäss Studie besser in die regulären Wohnungsmärkte integriert werden. Ziel ist es, sicheren und lebenswerten Wohnraum zu schaffen, der die Lebensqualität älterer Menschen fördert. Erreicht wird dies, indem man altersgerecht renoviert, barrierefrei baut und Wohnungen erstellt, die eine enge Verbindung zu Pflegeeinrichtungen haben. Darüber hinaus gilt es zu gewährleisten, dass Menschen in ihrem aktuellen Wohnumfeld unterstützt werden, damit sie möglichst lange selbstbestimmt leben können.

Studie basiert auf Datenanalyse
Die Studie basiert auf umfangreichen Daten zu Wohngebäuden, Haushalten, Einkommen und Mietverhältnissen. Diese wurden kombiniert und mit statistischen Methoden ausgewertet. So konnten präzise Einblicke in die Wohnsituation, das Umzugsverhalten und die Herausforderungen für ältere Menschen gewonnen werden.


Medienkontakt:
Medien und Kommunikation BWO, media@bwo.admin.ch, Tel. +41 58 463 49 95
Leonard Fister, Studienautor HSLU, leonard.fister@hslu.ch, Tel. +41 41 757 67 84

Über Bundesamt für Wohnungswesen BWO:
Wohnen gehört wie Nahrung, Bildung oder Gesundheit zu den Grundbedürfnissen der Menschen. Gestützt auf die Artikel 41, 108 und 109 der Verfassung setzt sich der Bund im Rahmen der Wohnungspolitik dafür ein, dass alle Bevölkerungsgruppen über eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen verfügen.

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) ist die für den Vollzug der Wohnungspolitik des Bundes zuständige Fachbehörde. Es ist für die Umsetzung der Bundesgesetze verantwortlich, die das Parlament zur Erfüllung der wohnungspolitischen Verfassungsaufträge verabschiedet hat:

- Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz WFG) vom 21. März 2003 - Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974 - Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in den Berggebieten vom 20. März 1970 (WS) - Obligationenrecht (Miete) vom 15. Dezember 1989 - Bundesgesetz vom 23. Juni 1995 über Rahmenmietverträge und deren Allgemeinverbindlicherklärung

Das BWO betreut zudem die Hypothekardarlehen, die gestützt auf den Bundesbeschluss vom 7. Oktober 1947 den Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals gewährt worden waren.

Das Amt vertritt die Schweiz in internationalen Organisationen, die sich mit Fragen des Wohnungswesens beschäftigen, namentlich im „Committee on Housing and Land Management“ der Europäischen Kommission für Wirtschaftsfragen der UNO (ECE).

Weitere Informationen und Links:



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