ZIP.ch zieht WEKO vor Bundesverwaltungsgericht

 


17.02.2025, Lausanne (ots) - ZIP.ch hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Eidgenössische Wettbewerbskommission WEKO eingereicht. Dabei geht es um einen umstrittenen Entscheid der WEKO, der die Missbräuche von Swisscom Directories (localsearch) auf dem Markt für Online-Firmenlistings verneint hat.

2019 führte Swisscom Directories das Produkt Swiss List im Rahmen von Partnerschaften mit Google und Bing ein, die es dem Unternehmen ermöglichten, mindestens 150'000 Einträge von Google Business Profile (ehemals Google My Business) und Bing Places for Business zu übernehmen und zu ergänzen bzw. neue Einträge zu erstellen, ohne die Zustimmung der betroffenen Unternehmen einzuholen.

Mit der automatischen Aktivierung des Swiss List Starter-Vertrags wird Swisscom Directories :

  • Zu einem dreifachen Preis, eine Zwangsverbindung zwischen dem Eintrag im Verzeichnis local.ch und den Einträgen in den Verzeichnissen von Google und Bing (die ursprünglich kostenlos waren) erzwingen.

Dies unter der Drohung, bei einer Kündigung des Swiss List-Vertrags den Eintrag pro Rubrik im local.ch-Verzeichnis - zum Beispiel für Coiffeur, Restaurant, Garage - zu verlieren.

  • Verbindungen von Webseiten, die in den Einträgen von Google und Bing angezeigt werden, auf das Verzeichnis local.ch umleiten und sich so den natürlichen Internetverkehr der betroffenen Unternehmen aneignen.

Dies, um die Unterzeichnung des Swiss List Standard-Vertrags zu erzwingen - 17x teurer als der ursprüngliche Eintrag für eine Rubrik im lokalen Verzeichnis local.ch - die einzige Möglichkeit für die geschädigten Unternehmen, den natürlichen Internetverkehr von ihrem Eintrag bei Google oder Bing auf ihre eigene Website zu lenken.

Problematische Praktiken für betroffene KMU

Im Zusammenhang mit diesen unerbetenen Swiss List-Verträgen wird Swisscom Directories nicht zögern, mehrere Zahlungserinnerungen zu verschicken, ein Inkassounternehmen zu beauftragen und die widerspenstigen Unternehmen im local.ch-Verzeichnis auszulisten, indem sie ihnen diese Rubrik entzieht.

Abgesehen von diesen inakzeptablen Praktiken gegenüber den betroffenen Unternehmen hatten die Produkte von SWISS LIST erhebliche Auswirkungen auf den Wettbewerb:

Zum einen das Ende des Wettbewerbs zwischen den Verzeichnissen von Swisscom Directories und den mächtigen Plattformen von Google und Bing,

  • Zum anderen eine erhebliche Behinderung für Konkurrenten wie ZIP.ch, die plötzlich nicht mehr in der Lage sind, Produkte im Zusammenhang mit Google- und Bing-Einträgen einem Grossteil der Schweizer Unternehmen anzubieten, die in ihre Online-Präsenz investieren möchten.

WEKO hätte Untersuchung nicht einstellen dürfen

Im krassen Widerspruch zur Aktenlage hält der WEKO-Entscheid jedoch fest, dass es keine Hinweise auf Absprachen zwischen Swisscom Directories, Google und Bing gibt. Daher wird eine kollektive marktbeherrschende Stellung, die Sanktionen gegen Missbräuche durch Swiss List-Produkte rechtfertigen würde, ausgeschlossen.

Dieser Entscheid ist besonders schockierend, da gemäss WEKO die Untersuchung insbesondere die Konzeption des Produkts Swiss List und die Bereitstellung der Verzeichnisdaten von Swisscom Directories für andere Unternehmen zum Gegenstand hatte. Das Produkt Swiss List Starter ist aber gerade das Ergebnis einer Kontrollübernahme der Einträge Google Business Profile und Bing Places for Business durch Swisscom Directories einerseits und der Übertragung der Verzeichnisdaten von Swisscom Directoires auf die Verzeichnisse von Google und Bing andererseits.

Aus diesen Gründen hat ZIP.ch beschlossen, beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Entscheid der WEKO vom 24. Juni 2024, die Untersuchung gegen Swisscom Directories einzustellen, Beschwerde einzulegen.

Alexandre de Senger, CEO von ZIP.ch, betont: "Die Einführung der Swiss List-Produkte im Jahr 2019 stellte einen beispiellosen Handelsbetrug sowohl gegen das Kartellgesetz als auch gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar, dem mindestens 150.000 Unternehmen zum Opfer fielen. In Bezug auf den Wettbewerb missbraucht Swisscom Directories seit ihrer Gründung ihre marktbeherrschende Stellung auf mehreren Märkten, um die Entwicklung konkurrierender Angebote zu verhindern."

Zusätzliche Missbräuche marktbeherrschender Stellungen

Im Rahmen ihrer Beschwerde macht ZIP.ch ausserdem geltend, dass Swisscom Directories ihre marktbeherrschende Stellung bei der Verwaltung regulierter Verzeichnisdaten - also des kostenlosen Eintrags, auf den jeder Telefonteilnehmer gesetzlich Anspruch hat - missbraucht, um ihre kommerziellen Produkte vor allen anderen Wettbewerbern zu verkaufen. Darüber hinaus habe Swisscom Directories Zip.ch seit dessen Markteintritt in den Online- Verzeichnismarkt behindert, indem sie absichtlich unvollständige regulierte Verzeichnisdaten geliefert haben.

Im Rahmen ihrer weiteren Untersuchungen hat ZIP.ch ausserdem festgestellt, dass die Rubrik - die dazu dient, ein Verzeichnis nach Tätigkeiten (Friseur, Restaurant, Autowerkstatt usw.) zu organisieren, und die seit mindestens 2001 Teil der regulierten kostenlosen Verzeichnisdaten war - mit Wirkung zum 1. Januar 2015 aus der Liste der regulierten Daten laut Art.11 der Verordnung über Fernmeldedienste entfernt wurde. Dies geschah unter Umständen, die eine ungetreue Amtsführung darstellen könnten und eine Untersuchung durch die zuständigen Behörden rechtfertigen könnten.

Im Rahmen ihrer Beschwerde beantragt ZIP.ch insbesondere die Nichtigerklärung der Swiss List-Verträge und der Swiss List-integrierenden Verträge, zu denen auch das Produkt DigitalOne gehört.

Über ZIP.ch SA: ZIP.ch wurde 2015 gegründet und ist eine Agentur für digitales Marketing, die sich auf die Online-Suchmaschinenoptimierung für kleine und mittlere Unternehmen spezialisiert hat.

Für weitere Informationen:

Alexandre de Senger

press@zip.ch


Über ZIP.ch SA:
Dieses neue Telefonverzeichnis erlaubt Ihnen eine schnelle und effiziente Suche nach Telefonnummern und Adressen in der Schweiz.

Das Telefonbuch ZIP ist verfügbar in vier Sprachen über Desktop, Tablet und Smartphone.

Das Telefonbuch ZIP offeriert die Suche sämtlicher Privatpersonen und Firmen, die auf den Weissen und Gelben Seiten der Schweiz aufgeführt sind. Zusätzlich zur Suche, bietet ZIP die Rückwärtssuche (z.B. Wem gehört diese Handynummer?) sowie einen Routenplaner an. Unsere Aufgabe ist es, die Suchergebnisse ständig zu verfeinern, um Sie bestmöglich zu unterstützen.

Die Daten werden von Swisscom Directories SA geliefert und täglich aktualisiert.

Quellen:
  HELP.ch

Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

www.helpnews.ch

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenteninformationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informationsportalen gehört HELP Media AG zu den Marktleadern im Schweizer Onlinemarkt.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Ihre Werbeplattform

HELP.CH your e-guide ® ist ein führendes Verzeichnis der Schweiz mit über 18 Mio. erweiterten Wirtschafts- und Firmendaten, 2'500 eigenen Schweizer Webadressen (Domains) und 150 eigenständigen Informationsportalen. Ausserdem betreibt der Onlineverlag HELP Media AG eines der grössten Schweizer Medien-Netzwerke mit über 1 Mio. Webseiten in allen Interessensbereichen.

www.help.ch

Kontakt

  • Email:
    info@help.ch

  • Telefon:
    +41 (0)44 240 36 40
    0800 SEARCH
    0800 732 724

  • Zertifikat:
    Sadp