Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Ja zur tierversuchsfreien Zukunft» ab

 


19.02.2025, Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Februar 2025 die inhaltliche Stossrichtung zur Erarbeitung der Botschaft zur Volksinitiative «Ja zur tierversuchsfreien Zukunft» festgelegt. Er sieht vor, diese ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen. Seiner Ansicht nach hätte ein solches Verbot gravierende Folgen – insbesondere für die Gesundheit, da in vielen Forschungsbereichen keine Alternativen zu Tierversuchen existieren. Zudem würde der Wirtschafts-, Forschungs- und Bildungsstandort Schweiz erheblich geschwächt. Der Bundesrat teilt jedoch das Anliegen der Initiative, Tiere gerade auch in der Forschung zu schützen. Er unterstützt daher eine strenge Regelung von Tierversuchen sowie die Suche nach Alternativen, unter anderem über das Schweizerische 3R- Kompetenzzentrum (3RCC).

Die Volksinitiative «Ja zur tierversuchsfreien Zukunft» wurde am 11. November 2024 bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die Initiative fordert ein Verbot von Tierversuchen sowie das Ende der Haltung, Zucht und des Handels von Tieren zu diesem Zweck. Sie will Tierversuche in der Bildung, der Grundlagenforschung und solche mit dem höchsten Schweregrad unmittelbar nach einer Annahme der Initiative verbieten. Alle übrigen Tierversuche sollen spätestens sieben Jahre nach Annahme der Initiative eingestellt werden.

Nach Ansicht des Bundesrats hätte die Annahme der Initiative weitreichende Auswirkungen auf zentrale Forschungsbereiche in der Medizin und den Biowissenschaften in der Schweiz. Wichtige Innovationen in der Medizin würden behindert, was langfristig nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Forschungs- und Wirtschaftsstandort, sondern auch den Anschluss an internationale Forschungsprojekte beeinträchtigen würde. Zudem müssten laufende Projekte abgebrochen werden. Der Bundesrat lehnt die Initiative deshalb ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag ab. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) damit beauftragt, die Botschaft in diesem Sinne auszuarbeiten. Sie wird dem Parlament innerhalb eines Jahres nach der Einreichung der Initiative vorgelegt.


Bundesrat stärkt Tierschutz in der Forschung durch das 3R-Prinzip

Der Bundesrat stellt die stringente Anwendung des 3R- Prinzips sicher, das darauf abzielt, Tierversuche zu ersetzen (replace), zu reduzieren (reduce) und im Hinblick auf eine geringere Belastung der Versuchstiere zu verbessern (refine). Dieses Prinzip steht im Zentrum der Bemühungen, den Tierschutz in der Forschung kontinuierlich zu stärken. Um die Umsetzung des 3R- Prinzips voranzutreiben, hat der Bundesrat das Nationale Forschungsprogramm «Advancing 3R - Tiere, Forschung und Gesellschaft» (NFP 79) ins Leben gerufen, das von 2022 bis 2027 läuft, und er unterstützt das Schweizerische 3R-Kompetenzzentrum (3RCC). Das 3RCC fördert das 3R- Prinzip in der Schweiz und erleichtert dessen Umsetzung in den Biowissenschaften, wobei der Schwerpunkt auf Forschung, Bildung und Kommunikation liegt. Gleichzeitig werden die gesetzlichen Grundlagen laufend überprüft und verbessert, um den Tierschutz gerade auch in der Forschung weiter zu stärken. Dabei achtet der Bundesrat darauf, den Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz nicht zu gefährden.


Tierversuchsverbot: Auswirkungen auf Forschung, Innovation und Tierwohl

Die Zahl der Versuchstiere sank von knapp zwei Millionen im Jahr 1983 auf rund 600'000 im Jahr 2003 und blieb seither weitgehend stabil. 2023 wurden 595'305 Tiere eingesetzt, davon rund 39 % im Schweregrad 0, je 28 % in den Schweregraden 1 und 2, und 5 % im Schweregrad 3. Ein Verbot von Tierversuchen würde die Durchführung wichtiger Forschungsprojekte, wie die Entwicklung neuer Medikamente und Therapien gegen Krebs, neurologische, Herz-Kreislauf- und weitere Erkrankungen unmöglich machen. Es könnte zudem zur Verlagerung solcher Studien ins Ausland führen - oft in Länder mit geringeren Tierschutzstandards, was dem Tierwohl sogar schaden könnte.

Die Schweiz verfügt über eine der umfassendsten Tierschutzgesetzgebungen weltweit. Tierversuche sind nur erlaubt, wenn keine Alternativen dazu bestehen, und unterliegen strengen Prüfungen durch kantonale Tierversuchskommissionen. Forschende müssen Nutzen und Belastung der Tiere stets abwägen, die Anzahl der verwendeten Tiere minimieren und deren Belastung reduzieren. Zudem fördert die Schweiz innovative Alternativmethoden, um den Einsatz von Tieren in der Forschung weiter zu reduzieren und den wissenschaftlichen Fortschritt mit höchsten Tierschutzstandards zu verbinden.


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Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
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Über Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV:
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ist eine Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Es ist das Kompetenzzentrum der Schweiz für die Bereiche Lebensmittelsicherheit, Ernährung, Tiergesundheit, Tierschutz und Artenschutz im internationalen Handel.

Hauptaufgabe des BLV ist es, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Mensch und Tier aktiv zu fördern. Die Hauptpfeiler dafür sind beim Menschen Lebensmittelsicherheit und gesunde Ernährung und beim Tier Tierschutz und Tiergesundheit.

Der Hauptsitz des BLV ist in Bern. In Tänikon und in Zollikofen bestehen weitere Zentren zur Erforschung der tiergerechten Haltung von verschiedenen Tieren.

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