Geschäftsbericht 2024 des Bundesrates verabschiedet |
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05.03.2025, Bern - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 den Geschäftsbericht 2024 verabschiedet. Dieser legt die geplanten Geschäfte offen, erläutert die Gründe, die zu Abweichungen von den Zielen geführt haben, und stellt die wichtigsten ungeplanten Geschäfte vor. Das Jahr 2024 ist das erste Berichterstattungsjahr der Legislaturperiode 2023–2027.
Zu den wichtigen Vorlagen des Bundesrates im Jahr 2024 gehörten auch die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» und zum dazugehörigen indirekten Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Individualbesteuerung), die Botschaft zum Zahlungsrahmen zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur für die Jahre 2025–2028 und der Bericht der Expertengruppe zur Aufgaben- und Subventionsüberprüfung.
Die Massnahmen im Berichtsjahr 2024 gliedern sich nach den vier Leitlinien, die sich der Bundesrat für die Legislaturperiode 2023–2027 gegeben hat:
1) Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig und nutzt die Chancen der Digitalisierung.
2) Die Schweiz fördert den nationalen und generationengerechten Zusammenhalt.
3) Die Schweiz sorgt für Sicherheit, setzt sich für Frieden ein und agiert kohärent und verlässlich in der Welt.
4) Die Schweiz schützt das Klima und trägt Sorge zu den natürlichen Ressourcen
Diesen vier Leitlinien wurden 25 Ziele zugeordnet, die im Jahr 2024 insgesamt 148 geplante Geschäfte umfassten. Davon hat der Bundesrat 95 erfolgreich umgesetzt. Dazu gehören die Aussenpolitische Strategie 2024–2027, die Vernehmlassungseröffnung für den Entwurf des neuen Bundesgesetzes über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP), die BFI-Botschaft und die Wasserstoffstrategie. Häufig nimmt der Bundesrat Geschäfte in die Ziele des Folgejahres auf, wenn er sie im Berichtsjahr nicht oder nur teilweise umsetzen konnte.
Der Geschäftsbericht 2024 enthält auch wichtige ungeplante Geschäfte, wie beispielsweise das Ukraine Unterstützungsprogramm 2025–2028, die Botschaft zum Flugpassagierdatengesetz und die Strategie sowie den Aktionsplan für die Agglomerationspolitik und die Politik für ländliche Räume und Berggebiete.
Die Geschäftsführung des Bundesrates ist im Frühling 2025 in den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) von National- und Ständerat traktandiert. Beide Kammern des Parlaments werden den Geschäftsbericht in der Sommersession 2025 behandeln. Der Bericht wird ausschliesslich online veröffentlicht.
Medienkontakt:
Urs Bruderer
stv. Leiter Sektion Kommunikation BK
058 483 99 69
urs.bruderer@bk.admin.ch
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