Revision des Edelmetallkontrollgesetzes: Kontrolle ist gut – Transparenz noch besser |
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06.03.2025, Die Revision des Edelmetallkontrollgesetz ist nun nach der Nationalratsdebatte eine Etappe weiter. Künftig müssen sich Schweizer Raffinerien bei der Sorgfaltspflicht nach internationalen Standards richten. Als Referenz gilt der OECD-Leitfaden mit strengen Kontrollen der Lieferkette und Abbaubedingungen. SWISSAID begrüsst diesen Schritt zu mehr Rückverfolgbarkeit des Goldes. Wie ernst es dem Bund mit strengeren Auflagen ist, wird jedoch erst die Verordnung zeigen.
Der Nationalrat hat heute der Revision des Edelmetallkontrollgesetz zugestimmt, die Teil der
Marc Ummel, Verantwortlicher der Rohstoffabteilung bei SWISSAID und Autor mehrerer Goldstudien, begrüsst diesen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. «Künftig können die Raffinerien ihre Sorgfaltspflicht nicht auf ihre direkten Lieferanten beschränken, sondern müssen die ganze Lieferkette kontrollieren und die Bedingungen des Goldabbaus prüfen.»
Sanktionen des Zentralamts
Damit zeichnet sich ein Ende der Ohnmacht des Zentralamts für Edelmetallkontrolle ab: Als Kontrollinstanz kann das Zentralamt künftig Sanktionen gegen Raffinerien verhängen, die die OECD-Richtlinien nicht einhalten. «Es ist gut, dass das Zentralamt künftig die Informationen über seine durchgeführten Kontrollen veröffentlichen muss, auch wenn diese Informationen noch zu oberflächlich sind», sagt Marc Ummel.
Die Kontrollmechanismen sind eine Seite der Medaille. Um aber künftig auszuschliessen, dass Konfliktgold in die Schweiz importiert wird, braucht es bezüglich Transparenz noch ein Stück Arbeit: Der Bund muss die Anforderungen bezüglich der Angaben des Herkunftslandes festlegen. «Der Bund muss hier strikte Anforderungen festlegen und seine Verantwortung wahrnehmen», fordert Marc Ummel. «Ziel muss sein, dass die tatsächliche Herkunft des Goldes, d. h. das Land, in dem das Gold abgebaut wurde, oder in dem das Gold auf den Markt kam, deklariert werden muss. Nur so kann verhindert werden, dass Gold, welches mit Konflikten oder Menschenrechtsverletzungen in Verbindung steht, völlig legal in die Schweiz importiert wird.»
Die Differenzbereinigung zur Totalrevision des Zollgesetzes ist noch nicht abgeschlossen. Das Gesetzt und damit der Passus für das Edelmetallgesetz tritt erst in Kraft, sobald das Zollgesetz als Ganzes verabschiedet wurde.
Um den globalen Goldsektor zu transformieren, hin zu mehr
Transparenz, besseren Arbeitsverhältnissen und weniger Gesundheitsrisiken für die
Minenarbeitenden, weniger Umweltschäden und weniger Einkommensverluste für die
goldproduzierenden Staaten, sind zudem weitere Massnahmen nötig. Eine ausführliche Auflistung
finden Sie in den
Kontaktpersonen:
Marc Ummel, Verantwortlicher der Rohstoffabteilung
SWISSAID
Tel: +41 (0)79 694 49 21,
Fabian
Molina, SP-Nationalrat und SW-Präsident
Tel: +41 (0)79 781 12 28,
Thaïs In der Smitten,
Medienverantwortliche SWISSAID
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