Wohnkosten-Schere öffnet sich 2025 weiter |
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06.03.2025, Die Lage auf dem Wohnungsmarkt zeigt für 2024 eine leichte Entspannung, vor allem im hochpreisigen Segment. Die Wohnungssuche bleibt aber bereits ab dem oberen Mittelstand schwierig – dies vor allem in der Zentralschweiz und in einigen Bergregionen. Für den unteren Mittelstand und einkommensschwächere Haushalte hat sich die Marktlage weiter verschlechtert. Die Wohnkosten- Schere zwischen den umziehenden und sesshaften Haushalten öffnet sich weiter. Dies und weitere Fakten zeigt der aktualisierte Monitor Wohnungsmarkt des Bundesamts für Wohnungswesen.
Trotz der weiterhin angespannten Lage am Markt, ist der Grossteil der Mieterinnen und Mieter sowie auch der Eigentümerinnen und Eigentümer weiterhin gut mit Wohnraum versorgt. Wer über Wohneigentum verfügt, profitiert von den Preissteigerungen der vergangenen Jahre.
2025 könnte sich die Situation für Haushalte, die nicht umziehen wollen oder müssen, weiter verbessern, da der Referenzzinssatz sinkt und allenfalls eine Mietzinsreduktion möglich macht. Dies hat jedoch zur Folge, dass sich die Bestandes- und Angebotsmieten, respektive die Nutzungskosten der bisherigen Eigentümer und diejenigen der Neueigentümer weiter voneinander entfernen. Somit öffnet sich die Wohnkosten-Schere zwischen umziehenden und sesshaften Haushalten weiter.
Hoffnungsschimmer Baugesuche
Die teilweise Entspannung im Markt gegenüber dem Vorjahr hängt in erster Linie mit dem schwächeren Haushaltswachstum zusammen. In zweiter Linie liegt es an den höheren Mieten und Preisen, welche die Nachfrage dämpfen. Das unzureichende Wachstum des Wohnungsbestands von weniger als 1 Prozent hatte somit geringere Auswirkungen auf die Versorgung als erwartet.
Ein Hoffnungsschimmer sind die seit 2024 leicht steigenden Zahlen bei den Baugesuchen und Baubewilligungen. Diese wirken sich allerdings frühestens ab 2026 aus. Eine Entwarnung kann allerdings derzeit noch nicht gegeben werden. Das Wachstum des Wohnungsbestandes wird voraussichtlich weiterhin unter 1 Prozent bleiben.
Der Wohnmonitor des BWO
Seit Mitte der 2000er Jahre beeinflusst die Personenfreizügigkeit die Einwanderungsrate in der Schweiz. Der Monitor erschien jährlich und erlaubte die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt differenziert zu analysieren. Inzwischen haben sich die Unterschiede zwischen inländischen und ausländischen Haushalten in Bezug auf die Wohnraumnachfrage praktisch aufgelöst; in quantitativer Hinsicht bleibt die Zuwanderung einer der Treiber für die Wohnraumnachfrage. Der digitale Wohnmonitor wird regelmässig aktualisiert. Die Firma Meta-Sys AG erstellt den Wohnmonitor im Auftrag des BWO.
Medienkontakt:
Medien und Kommunikation BWO
media@bwo.admin.ch
+41 58 463 49 95
Über Bundesamt für Wohnungswesen BWO:
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) ist die für den Vollzug der Wohnungspolitik des Bundes zuständige Fachbehörde. Es ist für die Umsetzung der Bundesgesetze verantwortlich, die das Parlament zur Erfüllung der wohnungspolitischen Verfassungsaufträge verabschiedet hat:
- Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz WFG) vom 21. März 2003 - Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974 - Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in den Berggebieten vom 20. März 1970 (WS) - Obligationenrecht (Miete) vom 15. Dezember 1989 - Bundesgesetz vom 23. Juni 1995 über Rahmenmietverträge und deren Allgemeinverbindlicherklärung
Das BWO betreut zudem die Hypothekardarlehen, die gestützt auf den Bundesbeschluss vom 7. Oktober 1947 den Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals gewährt worden waren.
Das Amt vertritt die Schweiz in internationalen Organisationen, die sich mit Fragen des Wohnungswesens beschäftigen, namentlich im „Committee on Housing and Land Management“ der Europäischen Kommission für Wirtschaftsfragen der UNO (ECE).
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