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Auswertung elektronischer Datenträger von Asylsuchenden startet am 1. April

 


25.03.2025, Bern-Wabern - Das Staatssekretariat für Migration (SEM) kann elektronische Datenträger von Asylsuchenden ab dem 1. April 2025 auswerten. Die notwendigen Anpassungen im Asylgesetz und in den dazu gehörigen Verordnungen, welche der Bundesrat im Mai 2024 verabschiedet hat, treten an diesem Datum in Kraft. Eine Auswertung wird vorgenommen, wenn sich die Identität, die Nationalität oder der Reiseweg von Asylsuchenden nicht auf andere Weise feststellen lässt.

Bei rund 50 Prozent der Asylsuchenden kann die Identität gemäss bisherigen Erfahrungen nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Um deren Identität, Nationalität oder Reiseweg zu bestimmen, kann das SEM ab dem 1. April 2025 Daten aus Mobiltelefonen, Computern und anderen Datenträgern von Asylsuchenden auswerten. Die Asylsuchenden sind im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht und beim Vollzug der Wegweisung verpflichtet, eine Bearbeitung der Personendaten auf ihren elektronischen Datenträgern zuzulassen. Allerdings muss das SEM in jedem Einzelfall vorgängig prüfen, ob die Auswertung notwendig und verhältnismässig ist.

Fachspezialistinnen und -spezialisten des SEM sichten die Daten zunächst im Rahmen einer dreimonatigen Testphase in den beiden Bundesasylzentren in Basel und Chiasso. Die Einführung in allen Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion ist nach einer Evaluation der Testphase vorgesehen.


Medienkontakt:
Information und Kommunikation SEM
medien@sem.admin.ch

Über Staatssekretariat für Migration SEM:
Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält.

Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.

Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.

Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.

Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.

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