Bund und Travail.Suisse vereinbaren Massnahmen zur Sensibilisierung und Schulung für psychische Risiken am Arbeitsplatz

 


03.04.2025, Bern - Menschen mit gesundheitlichen Problemen sollen möglichst im ersten Arbeitsmarkt verbleiben oder rasch wieder eingegliedert werden. Mit diesem Ziel haben Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, und das Eidgenössische Departement des Innern im April 2025 eine Zusammenarbeitsvereinbarung unterzeichnet. Es ist die zweite Vereinbarung dieser Art, bereits Ende 2022 wurde mit dem Schweizerischen Arbeitgeberverband eine Vereinbarung abgeschlossen. Die neue Vereinbarung mit Travail.Suisse ermöglicht es, Sensibilisierungs- und Schulungsmassnahmen für Arbeitnehmende anzubieten, um psychische Risiken am Arbeitsplatz vorzubeugen und frühzeitig zu erkennen. Zudem soll die Information über bestehende Instrumente, darunter auch die Unterstützungsangebote der IV verstärkt werden.

Psychische Risiken am Arbeitsplatz (z. B. Stress) nehmen zu und tragen zu häufigeren Absenzen und Krankschreibungen aufgrund von psychischen Gründen bei. Diese Entwicklung wirkt sich nicht nur negativ auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden aus, sondern zieht auch Kosten für die Wirtschaft und die Versicherungen nach sich. Die Invalidenversicherung (IV) ist direkt betroffen, da Arbeitsunfähigkeiten aufgrund von psychischen Erkrankungen für einen grossen Teil der Rentenzusprachen verantwortlich sind. Durch die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften kann eine grosse Anzahl Arbeitnehmende erreicht und die Prävention im Hinblick auf die Weiterbeschäftigung und die berufliche Eingliederung verstärkt werden. Mit diesem Ziel haben Travail.Suisse und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), vertreten durch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), eine Zusammenarbeitsvereinbarung für die Dauer von vier Jahren ab April 2025 unterschrieben.

Partnerschaftliche Rahmenvereinbarung
Die Grundlage für die Vereinbarung bildet eine Bestimmung im Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG), die 2022 mit der Weiterentwicklung der IV eingeführt wurde. Diese neue Bestimmung erlaubt es, dass Vereinbarungen zur Zusammenarbeit mit den Dachverbänden der Arbeitswelt abgeschlossen werden können, um Massnahmen zu unterstützen, die sowohl für die IV als auch für die Dachverbände von Interesse sind. Die Zusammenarbeitsvereinbarung regelt den Rahmen für die Umsetzung konkreter, praxisorientierter Massnahmen auf gesamtschweizerischer oder sprachregionaler Ebene. So unterstützt die IV die Dachverbände dabei, ihren Mitgliedern angemessene Instrumente zur Verbesserung der Rahmenbedingungen bei der beruflichen Eingliederung bereitzustellen.

Arbeitnehmende für psychologische Risiken sensibilisieren
Ein gesundes Arbeitsumfeld ist eine unerlässliche Voraussetzung für die Prävention von psychischen Erkrankungen, den Erhalt des Arbeitsplatzes und die berufliche Eingliederung. Die vom EDI und Travail.Suisse im Rahmen der Vereinbarung gemeinsam definierten Massnahmen haben zum Ziel, Arbeitnehmende im Bereich Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz – insbesondere der psychischen Risiken – zu informieren, zu sensibilisieren und zu schulen. Konkret geplant sind Seminarangebote und Module an Branchenveranstaltungen. In diesem Rahmen können die branchenspezifischen Gesundheitsrisiken aufgezeigt werden. Die Angebote werden in Zusammenarbeit mit Fachleuten entwickelt und von Travail.Suisse und den angeschlossenen Verbänden an die Arbeitnehmenden weitervermittelt, wobei die Angebote nicht nur Gewerkschaftsmitgliedern vorbehalten sind. Die Teilnehmenden werden darin unterstützt, Risiken für die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz zu identifizieren, Anzeichen von psychischen Belastungen bei sich wie auch bei anderen frühzeitig zu erkennen und die verfügbaren Ressourcen zum Umgang damit, einschliesslich der IV-Instrumente kennenzulernen.


Medienkontakt:
Bundesamt für Sozialversicherungen
Markus Binder
Leiter Kommunikation
Tel. +41 58 462 77 11
media@bsv.admin.ch

Travail.Suisse
Edith Siegenthaler
Geschäftsleiterin
Tel. +41 31 370 21 11 / +41 77 405 34 21
siegenthaler@travailsuisse.ch

Über Bundesamt für Sozialversicherungen BSV:
Das BSV sorgt in seinem Zuständigkeitsbereich – AHV, Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen, berufliche Vorsorge (Pensionskassen), Erwerbsersatzordnung für Dienst Leistende und bei Mutterschaft sowie Familienzulagen – dafür, dass das Sozialversicherungsnetz gepflegt und den immer neuen Herausforderungen angepasst wird. Zudem ist es auf Bundesebene für die Themenfelder Familie, Kinder, Jugend und Alter, Generationenbeziehungen sowie für allgemeine sozialpolitische Fragen zuständig.

Das BSV kontrolliert die Arbeit der Durchführungsorgane. Es bereitet die laufende Anpassung der Gesetze an die geänderte gesellschaftliche Realität vor. Und zum Teil – etwa im Bereich der Anstossfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung – ist es selbst Durchführungsorgan.

Per 1. Januar 2004 wurde das Geschäftsfeld Kranken- und Unfallversicherung (KUV) vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) in das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überführt. Mit dem Zusammenführen der Gesundheitsfragen in einem Amt sollen Wissen und Kompetenzen in diesem Bereich vereint werden. Mittelfristig erhofft sich der Vorsteher des eidgenössischen Departements des Innern von dieser Reorganisation eine bessere Kenntnis und Kontrolle der Faktoren, die einen Einfluss auf die Gesundheitspolitik haben.

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