EasyGov.swiss: Neu mit dem Online-Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit

 


04.04.2025, Bern - Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat per 17. März 2025 EasyGov.swiss, den Online-Schalter für Unternehmen, erneut ausgebaut. Ab sofort können Schweizer Ar-beitgebende sowie ausländische Dienstleistungserbringende das Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeiten von Arbeitskräften aus der EU/EFTA über die Plattform EasyGov abwickeln. Mit dieser Integration wird ein wichtiger Schritt zur Optimierung des Meldeverfahrens als zentrales Instrument der flankierenden Massnahmen (FlaM) unternommen.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) das Meldeverfahren für Erwerbstätigkeiten von Personen aus der EU/EFTA von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Kalenderjahres auf EasyGov.swiss integriert. Schweizer Arbeitgebende und grenzüberschreitende Dienstleistungserbringende aus der EU/EFTA können ihre Meldungen nun via EasyGov übermitteln, das bisherige Portal des SEM wurde damit abgelöst. Der Behördengang umfasst sowohl die Meldung der Einsätze in der Schweiz und die Übermittlung in das Zentrale Migrationsinformationssystem ZEMIS und damit an die zuständige kantonale Behörde als auch den Rücklauf der behördlichen Bestätigung über EasyGov. Die Integration sowie die damit verbundenen Anpassungen verbessern insbesondere die Datenqualität und die Datenübermittlung der Meldungen.

Leider traten nach dem Go-Live für gewisse Unternehmen technische Probleme insbesondere bei der Registrierung auf, was zu vielen Anfragen im Support führte. Diese Probleme konnten inzwischen behoben werden. Darüber hinaus wurden die personellen Ressourcen im beauftragten Callcenter massiv aufgestockt, um die aufgelaufenen Tickets abzuarbeiten und den Support längerfristig sicherstellen zu können. Unternehmen finden zahlreiche Antworten auf die gängigsten Fragen auch auf der Website www.faq.easygov.swiss.

Wer ist meldepflichtig und warum?

Im Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU wird die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung durch entsandte Arbeitnehmende oder selbständige Dienstleistungserbringende aus der EU/EFTA für bis zu 90 effektive Arbeitstage pro Kalenderjahr liberalisiert. Das elektronische Meldeverfahren kommt ebenfalls für Stellenantritte von EU/EFTA-Staatsangehörigen von bis zu drei Monaten bei einem Arbeitgebenden in der Schweiz zur Anwendung. In allen Fällen besteht lediglich eine Meldepflicht. Das Meldeverfahren dient der Erhebung von Daten für die Einhaltung der Regelungen aus dem FZA und die nachgelagerten arbeitsmarktlichen Kontrollen im Rahmen der FlaM zum FZA.

Zentrales Instrument zur Umsetzung flankierender Massnahmen

Auf Grundlage der eingegangenen Meldungen finden die Kontrollen zur Einhaltung der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen statt. Die Weiterentwicklung des Online- Meldeverfahren wird in einem gemeinsamen Projekt des SEM, des SECO und den FlaM-Vollzugsorganen vorangetrieben. Mit der Integration des Online- Meldeverfahrens in EasyGov wurde die erste Phase der Optimierung des Meldeverfahrens abgeschlossen. In dieser ersten Phase wurden die Datenqualität und Datenübermittlung verbessert und Betriebe können aufgrund der Vergabe der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) identifiziert werden. Somit kann Missbrauch innerhalb des Online-Meldeverfahrens besser begegnet werden. In der zweiten Phase werden weitere Optimierungen und die Umsetzung des Verhandlungsergebnisses zwischen der Schweiz und der EU im Bereich Lohnschutz adressiert. Diese Arbeiten spielen, neben Anpassungen an der Vollzugsorganisation und weiteren Massnahmen zur Vollzugsoptimierung, eine zentrale Rolle, um bei einer verkürzten Voranmeldefrist die FlaM-Kontrollen in der bisherigen Qualität zu ermöglichen. Dies hat ein kürzlich abgeschlossenes Pilotprojekt im Raum Basel nochmals bestätigt.

Weitere Ausbauschritte von EasyGov in Planung

EasyGov bietet Unternehmen aktuell Zugang zu rund 60 behördlichen Dienstleistungen. Seit dem Start der Plattform im Jahr 2017 haben sich über 110'000 Unternehmen registriert, was über einem Sechstel aller Unternehmen in der Schweiz entspricht. Mit der Integration des Meldeverfahrens wird das Angebot weiter ausgebaut. Im bisherigen Portal des SEM wurden über das Meldeverfahren täglich etwa 1’500 Meldungen abgesetzt, was jährlich rund 550’000 Meldungen entspricht. In den kommenden Jahren sind weitere Funktionserweiterungen sowie Verbesserungen bei der Benutzerfreundlichkeit geplant, um EasyGov noch umfassender und attraktiver zu gestalten.


Medienkontakt:
Fabian Maienfisch, Stv. Leiter Kommunikation und Mediensprecher
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Tel. +41 58 462 40 20
fabian.maienfisch@seco.admin.ch

Über Staatssekretariat für Wirtschaft SECO:
Das SECO ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Kernfragen der Wirtschaftspolitik. Sein Ziel ist es, für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu sorgen. Dafür schafft es die nötigen ordnungs- und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen.

Arbeitgebende und Arbeitnehmende sollen von einer wachstumsorientierten Politik, vom Abbau von Handelshemmnissen und von der Senkung der hohen Preise in der Schweiz profitieren.

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